Paar erstellt Testament für weniger Erbschaftsstreit.

Seit Januar 2023 gilt das revidierte Erbrecht. Mit diesem sind bedeutende Änderungen wie mehr Gestaltungsspielraum durch geringere Pflichtteile eingeführt worden. Geblieben sind, wie eine Studie belegt, die Konflikte, die das Thema Erben und Vererben mit sich bringt. Ein zu Lebzeiten erstelltes Testament kann Klarheit schaffen, Streitigkeiten vermeiden und dafür sorgen, dass das Vermögen im Sinne des Erblassers oder der Erblasserin vererbt wird.

Wie Frau und Herr Schweizer das Thema Erbschaft angehen, hat die kürzlich erschienene Studie der Zürcher Kantonalbank (ZKB) in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) untersucht. Befragt wurden 1000 potenzielle Erblassende und angehende Erbinnen und Erben in der Deutschschweiz im Alter von über 40 Jahren. Zwei Fakten sind:

  • Streitereien sind sowohl bei Erblassenden wie auch bei den zukünftigen Erbinnen und Erben die grösste Sorge.
  • Fast die Hälfte der Befragten schiebt die Nachlassregelung auf die lange Bank.

Etwas Erfreuliches: Seit Januar 2023 gilt das neue Erbrecht und bietet durch den grösseren Gestaltungsspielraum eine gute Gelegenheit, sich des Themas «Vererben» anzunehmen und die Pendenz rechtzeitig anzugehen. Erblassenden steht neu über die Hälfte ihres Nachlasses frei zur Verfügung. Sie können zu Lebzeiten entscheiden, wohin ein beträchtlicher Teil des Erbes fliessen soll und wer dieses Nachlassvermögen in ihrem Sinn erben wird – egal, ob der Lebenspartner, ein Kind, die Mutter, der Bruder, der Ehegatte, die Nachbarin oder eine gemeinnützige Organisation. Das revidierte Erbrecht schenkt Erblasserinnen und Erblassern die Möglichkeit, freier zu entscheiden, wer zukünftig in welchem Ausmass berücksichtigt werden soll. 

Erbschaftsstreit ist leider keine Seltenheit

Der Sohn will die Ferienwohnung der Eltern im Bündnerland verkaufen. Er benötigt für die Finanzierung eines Eigenheims finanzielle Unterstützung. Kurz: Er braucht das Geld. Die Tochter hingegen hat zwei Kinder im Teenageralter. Sie möchte die Ferienwohnung behalten und die Familienferien zukünftig in den Bergen verbringen. Der Streit und vielleicht auch ein grosser Konflikt scheinen vorprogrammiert und sind leider keine Seltenheit, denn allen Ansprüchen gerecht zu werden, kann manchmal fast unmöglich sein. Uneinigkeiten über die Verteilung der Erbschaft, unklare Formulierungen in Testamenten, fehlende Eheverträge, unterschiedliche Erwartungen und Versprechen gepaart mit ganz viel Emotionen können zum Streit führen. Gemeinsame Familienfeiern gehören in solchen Fällen leider oft der Vergangenheit an. Die Differenzen sind zu gross. Adieu Familienfrieden – hallo Erbstreitigkeiten. Umso wichtiger ist es, dass man sich frühzeitig um den Nachlass kümmert – also die Nachlassplanung angeht und beispielsweise ein Testament aufsetzt und dadurch Konflikte vermeidet.

Revidiertes Erbrecht schenkt mehr Gestaltungsspielraum

Wie im Interview mit lic. iur. Linda Calan, Senior Erbschaftsberaterin TKB, erwähnt, schenkt das in der Schweiz ab Januar 2023 geltende neue Erbrecht deutlich mehr Freiheiten – sehr zum Vorteil für Lebensformen wie eingetragene Partnerschaften, Patchwork-Familien oder Paare, die im Konkubinat leben.

Der Pflichtteil der Eltern wurde im revidierten Erbrecht beispielsweise abgeschafft und der Pflichtteil der Kinder auf 50 Prozent reduziert. Erblassende können mit dem revidierten Erbrecht über die Hälfte ihres Nachlasses frei verfügen und entscheiden, wer erben wird und das Vermögen erhält.

«Mit dem neuen Erbrecht wird die Verfügungsfreiheit der Erblasserin oder des Erblassers generell erhöht und damit der Gestaltungsspielraum für die Nachlassplanung grösser.»
lic. iur. Linda Calan, Senior Erbschaftsberaterin TKB

Was ist zu tun mit bestehenden Testamenten und Erbverträgen?

Bestehende Testamente, die noch vor dem revidierten Erbrecht aufgesetzt wurden, behalten im revidierten Erbrecht ihre Gültigkeit. Es können sich jedoch Auslegungsprobleme ergeben, wenn Kinder oder Eltern auf den Pflichtteil gesetzt wurden. In diesen Fällen ist es unklar, ob der Pflichtteil nach bisherigem oder nach neuem Recht berechnet werden soll. Ein Testamentsnachtrag bietet dann eine gute Möglichkeit, festzuhalten, wie der Nachlass, im Sinne der Erblasserin oder des Erblassers, verteilt werden soll.

Und wenn noch keine Regelung für den Nachlass besteht?

Eine Beratung schafft in diesen Fällen Klarheit über die Situation. Weiter lernen Erblassende unterschiedliche Möglichkeiten kennen, den Nachlass, gemäss den eigenen Bedürfnissen, zu Lebzeiten zu regeln. Nicht zu unterschätzen sind auch die Fehler, die beim Aufsetzen der Dokumente (Vertrag, Testament usw.) entstehen können. So kann in diesen Fällen eine Beratung durchaus von grossem Vorteil sein und positiv auf das Ziel «Erbstreitigkeiten vermeiden» einzahlen.

Erben und vererben, informieren Sie sich übers Eherecht und Erbrecht bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.
Seminar «Ehe- & Erbrecht»

Regeln Sie den eigenen Nachlass frühzeitig, um Ihre Familienangehörigen richtig abzusichern und Streitigkeiten zu vermeiden. Alles Wissenswerte und viele Expertentipps erhalten Sie in unserem kostenlosen Seminar in nur 90 Minuten.