- alle steuerrelevanten Zahlen übersichtlich zusammengefasst
- einfaches Hochladen in die Steuererklärung mit einem Klick
- mühsames Abtippen entfällt – das spart Zeit und Arbeit
Einfacher die Steuererklärung ausfüllen mit eFisc
Mit dem E-Steuerauszug können Sie mit ein paar Mausklicks alle erforderlichen Bankdaten in Ihre Steuererklärung importieren und bei den Steuerbehörden einreichen. Die Steuerverwaltung Thurgau hat dazu ein kurzes Video bereitgestellt, welches den Import-Vorgang in eFisc2019 verständlich aufzeigt.
Häufige Fragen zum E-Steuerauszug
Der Versand der E-Steuerauszüge erfolgt jeweils ca. Mitte Februar.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefert nach dem 31. Dezember laufend weitere Steuerwerte und Erträge nach. Zudem können Abschlüsse per 31. Dezember im Januar noch korrigiert werden. Um Ihnen einen möglichst vollständigen, korrekten E-Steuerauszug liefern zu können, warten wir die Daten bis ca. Mitte Februar ab.
Für Kundinnen und Kunden mit mindestens einer TKB Anlageberatungs- oder Vermögensverwaltungslösung:
Der E-Steuerauszug ist eine kostenlose Dienstleistung für unsere Kundinnen und Kunden mit einem TKB Beratungsdepot, TKB Zielsparplan oder einer Vermögensverwaltungslösung (inkl. Vermögensverwaltung Basis).
Für Kundinnen und Kunden ohne TKB Anlageberatungs- oder Vermögensverwaltungslösung:
Der Mindestpreis beträgt grundsätzlich CHF 25. Falls Sie ein TKB-Servicepaket oder einen Grundpfandkredit (Hypothek) bei uns haben, profitieren Sie von einem Rabatt in Höhe von CHF 25. Ist kein Wertschriftendepot (TKB Depot) vorhanden, ist der E-Steuerauszug nach Abzug des Rabatts kostenlos.
Bei Wertschriften innerhalb eines Wertschriftendepots (TKB Depot) kostet jeder Valor CHF 8. Falls Sie ein TKB-Servicepaket oder einen Grundpfandkredit (Hypothek) bei uns haben, wird ein Rabatt von CHF 25 abgezogen. Ist also noch ein Wertschriftendepot (TKB Depot) vorhanden, kostet der Steuerauszug nach Abzug des Rabatts von CHF 25 erst ab der 4. Wertschriftenposition (CHF 8 je Valor / Maximum CHF 250).
Ja, sofern sie dem Konto tatsächlich belastet wurden. Bei den TKB Anlagelösungen ist der Steuerauszug in der Beratungs- oder Verwaltungsgebühr enthalten und deshalb nicht abzugsfähig.
Der E-Steuerauszug ist im OLIVIA E-Banking unter «Dokumente» > «Meine Bankbelege» abgelegt.
Speichern Sie den E-Steuerauszug als PDF-Dokument auf Ihren Computer und laden Sie dieses dann direkt in die elektronische Steuererklärung des Kantons Thurgau (eFisc) hoch. Ihre Steuerauszugsdaten werden direkt in die elektronische Steuererklärung übertragen. Eine Anleitung ist im oben verlinkten Video ersichtlich.
Kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, um den E-Steuerauszug zu abonnieren. Gerne stellen wir Ihnen diesen elektronisch ins OLIVIA E-Banking oder auf Wunsch physisch zu. Bitte beachten Sie dabei, dass Kosten anfallen können.
Wenn Sie den E-Steuerauszug in Papierform bekommen haben und diesen selber einscannen, kann es sein, dass dieser von eFisc nicht erkannt wird wegen der Auflösung und Art des Scans. Bitte benutzen Sie daher immer nur das Original-PDF welches Sie von uns bekommen haben. Selbstverständlich können Sie auch den E-Steuerauszug physisch der Steuerbehörde einreichen. Die Barcodes am Ende Ihres E-Steuerauszuges dienen der digitalen Verarbeitung Ihrer Steuererklärung. Reichen Sie darum - zusammen mit Ihrer Steuererklärung - den kompletten E-Steuerauszug der TKB Ihrer Steuerbehörde ein.
Vorsorgeguthaben sind steuerfrei und müssen im Steuerauszug nicht deklariert werden.
Dürfen wir Sie persönlich beraten?
Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.