Ihre Vorteile
- 0.50 % Zinsreduktion
- bis zu CHF 20'000 Zinskosten sparen
- Baumassnahmen nach GEAK- oder Minergie-Standard und Investitionen in Einzelbauteile
Produktdetails
Kreditrahmen
Der vergünstigte Betrag ist wie folgt limitiert:
- Hypothekarvolumen < CHF 2 Mio.: mind. CHF 20'000 / max. CHF 200’000
- Hypothekarvolumen > CHF 2 Mio.: mind. CHF 20’000 / max. CHF 400’000
Sicherheiten
Voraussetzungen
Ein Neu- bzw. Umbau benötigt entweder
- Minergie-Zertifikat (Minergie Standard (ECO), Minergie-P (ECO), Minergie-A (ECO), Minergie Systemerneuerung bei Umbauten)
- GEAK in den Klassen A, B oder C oder Verbesserung um mind. 2 Klassen (Gesamtenergieeffizienz)
- Umsetzung Einzelmassnahme(n) gem. aktuellem Katalog
(Nur bei Umbauten anwendbar)
Die Gesamtfinanzierung bei der betroffenen Liegenschaft ist bei der Thurgauer Kantonalbank.
Verwendungszweck
Finanzierung von Neu- und Umbauten, die den Minergie- oder GEAK-Standard erfüllen.
Laufzeit
Spezialkonditionen
- Basis ist der Hypothekarzinssatz des gewählten Produktes
- Zinsreduktion von 0.50% auf CHF 200'000 während 2 bis 10 Jahren (bzw. CHF 400'000, sofern das Hypothekarvolumen der betroffenen Liegenschaft > CHF 2 Mio.)
Produktvergleich
Häufige Fragen zur Energiehypothek
Voraussetzung für den Abschluss dieser Hypothek ist ein Minergie-Zertifikat (Minergie, Minergie-P, Minergie-A oder Minergie-ECO), ein GEAK-Ausweis (Klasse A, B oder C), eine GEAK-Klassenverbesserung um mind. 2 Klassen (Gesamtenergieeffizienz) oder Einzelbauteilmassnahmen gem. Auflistung in der Produkteinformation.
In der Regel werden Zinsen und Amortisationen vierteljährlich per Quartalsende verrechnet.
Nein, es fallen keine weiteren Kosten an.
Der Mindestbetrag für Energiehypotheken liegt bei CHF 20'000.
Ja, eine Energie-Hypothek kann für maximal CHF 200'000 pro Investitionsvorhaben abgeschlossen werden. Falls sich die Gesamtfinanzierung der betroffenen Liegenschaft auf mind. CHF 2 Mio. beläuft, beträgt der Maximalbetrag CHF 400'000.
Nein, während der Laufzeit einer Energiehypothek können keine ausserordentlichen Rückzahlungen vorgenommen werden.
Bei einem Verkauf der Liegenschaft während der Laufzeit der Energiehypothek fällt eine Entschädigung an.
Ja, Eine Energiehypothek kann einmal pro Investitionsvorhaben abgeschlossen werden (max. 2 Energiehypotheken pro Liegenschaft)
Nein, eine Energie-Hypothek kann pro Investitionsvorhaben nur einmal abgeschlossen werden. Per Fälligkeit einer Energie-Hypothek kann diese aber in ein anderes Hypothekarprodukt umgewandelt und verlängert werden.
Nein, es gibt keine Mindestlaufzeit. Die Energie-Hypothek kann wahlweise als variable Hypothek, als Festhypothek mit einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren oder als SARON-Flexi-Hypothek abgeschlossen werden.
Wir machen Ihnen eine individuelle Offerte, die sich an Ihrer persönlichen Situation orientiert. Berücksichtigt werden dabei neben der Laufzeit und den aktuellen Marktzinsen auch die Risikosituation (Liegenschafts- und folglich Belehnungswert, Tragbarkeit) sowie Ihre finanzielle Gesamtsituation.
Die TKB-Kundenberatung orientiert sich an Ihrer finanziellen Gesamtsituation. Wir zeigen Ihnen mögliche Optionen auf, beleuchten steuerliche, vorsorge- und anlagespezifische Belange und stellen sicher, dass Sie bei Ihrer Investition an alles gedacht haben.
Die Hypothekarberatung ist kostenlos.
Die Offerte muss vorliegen. Die Rechnungskopie, welche die nachhaltige Investition dokumentiert, muss im Nachhinein vom Kunden eingereicht werden.
Das kantonale Förderprogramm im Detail (Fördersätze und Bedingungen)
Achtung: Förderprogramme sind jeweils ein Jahr gültig!
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Dürfen wir Sie persönlich beraten?
Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.