Maximalbetrag 2025:
Die Maximalbeträge für Einzahlungen sind für Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 7'258.- und für Erwerbstätige ohne Pensionskasse CHF 36'288.- (20% des Erwerbseinkommens).
Ihre Vorteile
- das Konto für die persönliche Vorsorge
- Vorzugszins gegenüber einem Sparkonto
- Einzahlungen steuerlich abzugsfähig
- Vorbezug für Eigenheimerwerb möglich
Produktdetails
Zinssatz
0.250 %
Der Zinssatz dieses Konto kann jederzeit an die aktuellen Marktbedingungen angepasst werden.
Rückzug
Kündigungsfrist ab Freibetrag
Alter
Debit Mastercard
Kreditkarte
Produktinformationen
Weitere Schritte
FAQ
Häufige Fragen zum Sparen 3a
- Für selbstgenutztes Wohneigentum (Erwerb/Renovation/Amortisation)
- Bei einer vollen Invalidenrente
- Bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Beim endgültigen Verlassen der Schweiz (Wohnsitz im Ausland)
Ja, die TKB bietet verschiedene BVG 3-Fonds mit unterschiedlichem Risiko an. Mit dem Wertpapiersparen 3a können Sie langfristig von höheren Renditechancen profitieren.
Derzeit gelten folgende jährliche Maximalbeträge für Einzahlungen:
- Erwerbstätige mit Pensionskasse: CHF 7'258.–
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse: CHF 36'288.– (20 % des Erwerbseinkommens)
Von der Steuerbehörde erhalten Sie ein Schreiben mit der Aufforderung, sich die zu viel einbezahlten Beträge vom Sparen 3 Konto zurückerstatten zu lassen. Dieses Schreiben können Sie uns gerne zustellen. Danach bezahlen wir Ihnen den Überschussbetrag ohne Zins zurück. Bitte beachten Sie, dass maximal der Betrag zurückerstattet werden kann, der im entsprechenden Jahr und beim entsprechenden Sparen 3 Konto geleistet wurde. Ist das gesamte 3a Guthaben in Wertschriften investiert, werden für die Rückerstattung anteilsmässig Wertschriften verkauft.
Anstelle einer direkten Amortisation können Sie eine Einzahlung auf das Sparen 3 Konto vornehmen. Dieser Betrag wird zugunsten der Hypothek verpfändet. Sie können dadurch von Steuervorteilen profitieren.
- Kein Verrechnungssteuer-Abzug
- Eingezahlter Betrag kann vom Einkommen abgezogen werden
- Saldo muss nicht als Vermögen versteuert werden
- Keine Einkommenssteuer auf Zinsertrag
- Reduzierter Steuersatz bei Bezug
Häufige Fragen zu mehreren 3a Konten
Unsere Experten raten dazu, auf jedem Konto im Thurgau maximal 70'000 Franken zu haben. Sparen Sie mehr, sollten Sie ein weiteres Konto eröffnen. Dies verhilft Ihnen zu mehr Flexibilität. Denn: Teilbezüge sind ab Alter 60 nicht mehr möglich. Ein 3a-Konto kann ab diesem Zeitpunkt nur noch als Ganzes aufgelöst werden.
Auf das Geld, dass Sie aus der dritten Säule beziehen, müssen Sie Kapitalsteuern bezahlen. Zwar gilt ein reduzierter Steuersatz, trotzdem gilt auch hier die Regel: Je höher der Betrag, den Sie in einem Jahr beziehen, umso höher ist auch der Steuersatz. Ein weiterer Grund, weshalb mehrere Sparen 3 Konten sinnvoll sein können.
Berechnen Sie die Steuerbelastung für eine beliebige Thurgauer Gemeinde:
https://sv-kalkulatoren.tg.ch/TG/kalkulatoren/kalkulatoren/calc_02_vors.html
Nein, das müssen Sie nicht. Im Gegenteil: Es ergibt Sinn, die einzelnen Sparen 3 Konten nacheinander und in verschiedenen Jahren aufzulösen. Genau diese Staffelung sorgt dafür, dass Sie Steuern sparen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, pro Jahr nur ein Konto aufzulösen. Der früheste Bezugspunkt ist fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter, der späteste fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter.
Fünf Jahre über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus kann ein 3a-Konto weitergeführt werden, wenn während dieser Zeit ein AHV-pflichtiges Einkommen besteht. Ansonsten muss das 3a-Konto mit Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters aufgelöst werden.
Diese Themen könnten Sie auch interessieren
Dürfen wir Sie persönlich beraten?
Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.