Ihre Vorteile
- 0,5% Zinsrabatt auf die Festhypothek
- bis zu CHF 10‘000 über die Laufzeit sparen
- Absicherung gegen steigende Zinsen
- Zinserlass im Todesfall
Produktdetails
Kreditrahmen
Der vergünstigte Betrag ist auf CHF 200'000.- limitiert
Sicherheiten
Voraussetzungen
Für den Abschluss der Familienhypothek:
- Selbst genutztes Wohneigentum
-
Die TKB ist Hauptbank. Es wird eine möglichst umfassende Produktenutzung angestrebt. Diese umfasst zum Beispiel Salär- und Sparen 3-Konten, Carlo-Konten oder Servicepakete.
- Kapitalbindung mindestens 5 Jahre mit festem Zinssatz
- Familien mit Kindern unter dem vollendeten 18. Lebensjahr
Voraussetzung für den Erlass des Schuldzinses für ein Jahr:
- Eintritt Todesfall eines Vertragspartners (Kreditnehmer)
- Mind. ein Kind muss bei Eintritt des Todesfalls unter 18 Jahre alt sein
Verwendungszweck
Finanzierung von Wohneigentum für Familien.
Laufzeit
Spezialkonditionen
- Basis ist der Festhypothekensatz der gewählten Laufzeit (mind. 5 Jahre)
- Zinsreduktion von 0.5 % auf maximal CHF 200'000.- während der gewählten Laufzeit
- Ein Jahr Zinserlass auf der Gesamtfinanzierung bei Ableben eines Kreditnehmers
Produktinformationen
Produktvergleich
Häufige Fragen zur Familienhypothek
Mit einer Familien-Hypothek finanzieren Sie das selbstbewohntes Eigenheim.
In der Regel werden Zinsen und Amortisationen vierteljährlich verrechnet.
Nein, es fallen keine weiteren Kosten an.
Wir empfehlen einen Mindestbetrag von CHF 100‘000
Ja, dieser beträgt CHF 200‘000
Nein, während der Laufzeit einer Familien-Hypothek können keine ausserordentlichen Rückzahlungen vorgenommen werden.
Bei einem Verkauf der Liegenschaft während der Laufzeit der Familien-Hypothek fällt eine Entschädigung an.
Ja, aber zum Zeitpunkt des Abschlusses muss ein Kind jünger als 18 Jahre sein.
Die TKB ist Hauptbank: Salär- und Sparen 3-Konten (3. Säule) der Eltern und ein Carlo-Konto für jedes Kind unter 12 Jahren bzw. ein Servicepaket YOUNG ab 12 bis 18 Jahren bei der TKB.
Nein, die Zinsvergünstigung wird unabhängig der Anzahl Kinder nur einmal gewährt.
Der Zinserlass wird unter der Bedingung gewährt, dass zum Zeitpunkt des Todesfalls eines Vertragspartners mindestens ein Kind jünger als 18 Jahre ist.
Nein, das muss man nicht.
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Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.