Frühpensionierung in der Schweiz – für viele ein Traum. Früher aus dem Berufsleben aussteigen und mehr Zeit für Familie, Reisen und persönliche Wünsche haben. Doch dieser Schritt hat seinen Preis: tiefere Renten und mögliche Einkommenslücken. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Planung. Wie das funktioniert und was die vorzeitige Pensionierung kostet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Frühpensionierung in der Schweiz: Trends und Zahlen im Überblick
Nach Jahrzehnten im Berufsleben wächst bei vielen der Wunsch, das Leben endlich in vollen Zügen zu geniessen. Die Pensionierung verspricht mehr Freiheit und auch mehr Freizeit. Doch muss dafür bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet werden?
Frühpensionierungsquote Schweiz
In der Schweiz entscheiden sich viele Personen für einen früheren Ausstieg aus dem Berufsleben. Zwischen 2021 und 2023 haben sich rund 39 Prozent der Männer und 33,7 Prozent der Frauen mindestens ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter frühzeitig pensionieren lassen.
Quelle: Bundesamt für Statistik
Ab wann ist eine Frühpensionierung möglich?
Mit dem Inkrafttreten der Reform AHV 21 müssen alle Vorsorgeeinrichtungen neu die Möglichkeit eines Vorbezugs der Altersleistungen ab dem Alter von 63 Jahren anbieten. Die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen können jedoch weiterhin vorsehen, dass ein Vorbezug grundsätzlich bereits ab dem Alter von 58 Jahren möglich ist.
1. Säule (AHV):
- Vorbezug frühestens 2 Jahre vor Referenzalter (65 Jahre) – also mit 63 Jahren möglich.
- Für Frauen der Übergangsgeneration* teilweise schon ab 62 Jahren möglich.
- Ein Vorbezug der AHV führt zu einer Rentenkürzung. Auch bei einer vorzeitigen Pensionierung mit 63 oder 64 Jahren müssen Sie weiter AHV-Beiträge bezahlen (bis Sie das Referenzalter erreichen).
- Melden Sie sich unbedingt als nichterwerbstätige Person an, um Beitragslücken und damit weitere Kürzungen der AHV-Rente zu vermeiden.
2. Säule (Pensionskasse):
- Die Pensionskasse kann in ihrem Reglement eine vorzeitige Pensionierung mit 58 Jahren vorsehen.
- Aufgrund Frühpensionierung fallen die Altersleistungen (Kapital oder Rente) tiefer aus.
- Mehrere Bezugsmöglichkeiten: Rente, Kapital oder Mischform.
- Bei einem Kapitalbezug muss die Anmeldefrist gemäss Reglement berücksichtigt werden.
3. Säule (private Vorsorge Säule 3a):
- Vorbezug frühestens 5 Jahre vor Referenzalter möglich.
Reform AHV 21 und Frauen der Übergangsgeneration*:
Das Rentenalter für Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gehören zur Übergangsgeneration und profitieren von einem Rentenzuschlag oder bei einem Vorbezug von reduzierten Kürzungssätzen, was einen Vorbezug attraktiv machen könnte.
Für Frauen ab Jahrgang 1970 ist der Rentenvorbezug frühestens ab Alter 63 möglich.
Was kostet eine Frühpensionierung?
Eine Frühpensionierung kostet aus zwei Gründen viel Geld:
Erstens entfällt Ihr Erwerbseinkommen, sobald Sie aufhören zu arbeiten.
Zweitens führt die vorzeitige Pensionierung zu einem tieferen Altersguthaben in der Pensionskasse und entsprechend tieferen Rentenleistungen.
Warum entstehen Kosten?
Wenn Sie früher aufhören zu arbeiten, hat dies folgende Auswirkungen:
- Ihr Lohn fällt früher weg.
- Die Sparbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) fallen weg.
- Ihr Alterskapital wird weniger lang verzinst.
- Ein reduzierter Umwandlungssatz bei früherem Bezug der Altersrente führt zu tieferen Rentenleistungen.
- Ohne AHV-pflichtiges Einkommen können Sie keine Beiträge in die 3. Säule einzahlen und somit nicht von dieser Steueroptimierung profitieren.
- Es fallen Beiträge an die AHV für Nichterwerbstätige an.
Diese Kombination kann Sie deshalb viel Geld kosten – sei es in Form von entgangenem Einkommen, weniger Steuerersparnis oder tieferem Altersguthaben bzw. tieferer Altersrente. Grundsätzlich gilt, ein Jahr vorzeitige Pension kostet Sie ungefähr ein Jahreseinkommen.
Auf Ihrem Pensionskassenausweis sind die erwarteten (projizierten) Leistungen sowohl bei einer Frühpensionierung als auch bei der ordentlichen Pensionierung ersichtlich.
Wie hoch die Kürzungen ausfallen und wie viel Geld eine Frühpensionierung kosten kann, zeigen wir anhand eines Rechenbeispiels.
Rechenbeispiel: Tiefere Altersleistungen in der 1. und 2. Säule bei Frühpensionierung
Unserem Rechenbeispiel liegen folgende fiktive Werte zugrunde:
- Jonas Kälin, alleinstehend, Pensionskasse vollständig als Rente bezogen
- Jahreseinkommen vor Pensionierung bei netto 90 000.– Franken
- Versichertes BVG-Einkommen 80 000.– Franken
- Annahme: Alterskapital mit Alter 65 bei 800 000.– Franken / Umwandlungssatz mit Alter 65 bei 5,2 Prozent
- Reduktion Umwandlungssatz um 0,15 Prozentpunkte pro Jahr
Rentenkürzungen pro Monat bei AHV und Pensionskasse im Überblick
| Alter | Pensionierung mit 65 | Pensionierung mit 64 | Pensionierung mit 63 |
|---|---|---|---|
| Vorsorge | Ordentliche Rente | 1 Jahr Vorbezug | 2 Jahre Vorbezug |
| AHV-Rente (vereinfacht dargestellt) |
CHF 2520.– 100 % |
CHF 2349.– |
CHF 2177.– –13,6 % |
| PK-Rente | CHF 3467.– 100 % |
CHF 3240.– ca. –6,6 % |
CHF 3021.– –12,9 % |
| Total pro Monat | CHF 5987.– | CHF 5589.– –6,7 % |
CHF 5198.– –13,2 % |
| Gesamte Renteneinbussen pro Monat |
CHF –398.– (–6,7 %) |
CHF –789.– (–13,2 %) |
*Hinweis: Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten tiefere Kürzungssätze.
Herleitung Werte für die Pensionskassenrente:
| mit 65 Jahren | mit 64 Jahren | mit 63 Jahren | |
|---|---|---|---|
| Kapital | CHF 800 000.– | CHF 770 000.– | CHF 740 000.– |
| Umwandlungssatz | 5,20 % | 5,05 % | 4,90 % |
|
Jahresrente |
CHF 41 600.– | CHF 38 885.– | CHF 36 260.– |
|
Rente pro Monat |
CHF 3467.– | CHF 3240.– | CHF 3021.– |
Wie viel kostet Jonas Kälin seine Entscheidung für eine Frühpensionierung wirklich?
Auch wenn die monatlichen Unterschiede klein wirken, die langfristigen Einbussen sind enorm. Bis ins Alter 90 hätte Jonas Kälin für ein Jahr vorzeitige Pensionierung total ca. 124 000.– Franken und für zwei Jahre total ca. 255 000.– Franken Renteneinbussen hinzunehmen. Ausserdem würde der Wegfall von 1 bis 2 Jahreseinkommen dazukommen sowie die bis zum ordentlichen Pensionsalter zu zahlenden AHV-Beiträge, welche in unserem Rechenbeispiel nicht berücksichtigt wurden.
«Eine Frühpensionierung führt zu deutlich reduzierten Altersleistungen, insbesondere aus der 1. und 2. Säule. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und umfassende Vorsorgeplanung.»
Wie lassen sich die Einkommenslücken schliessen?
Mit der Frühpensionierung fällt das Erwerbseinkommen früher weg. Gleichzeitig bleiben die Ausgaben oft gleich oder steigen sogar. Hinzu kommen tiefere Renten aus AHV und Pensionskasse. So entsteht schnell eine Einkommenslücke, die viele unterschätzen und die durch die Selbstvorsorge getragen werden muss.
Umso wichtiger ist es, diese Vorsorgelücke frühzeitig zu erkennen. Wir empfehlen Ihnen, vor und nach der Pensionierung ein Budget zu erstellen, um die Sparquote während der Erwerbstätigkeit bzw. den Ausgabenüberschuss im Rentenalter zu ermitteln. Denn mit der richtigen Strategie lässt sich die finanzielle Sicherheit auch im Alter erhalten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Jahre ohne Einkommen finanziell abfedern können:
In vielen Fällen wird die Einkommenslücke durch vorhandenes Vermögen gedeckt. Dieses dient als Überbrückung zwischen dem Zeitpunkt der Frühpensionierung und dem ordentlichen Rentenalter. So können Sie erfolgreich diesen Verzehrtopf bilden:
- Bauen Sie mit einer durchdachten Anlagestrategie bis zum Zeitpunkt Ihrer Frühpensionierung oder auch darüber hinaus zusätzliches Vermögen für den Verzehr auf.
Auch die Pensionskasse bietet mehrere Möglichkeiten, die eigene Rente zu verbessern:
- Nehmen Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse vor, denn diese erhöhen die späteren Leistungen und tragen ausserdem zur Steueroptimierung bei. In unserem Ratgeber-Video erfahren Sie alle relevanten Informationen zum Pensionskassen-Einkauf. Beachten Sie, dass nach einem Einkauf in die Pensionskasse ein Kapitalbezug für drei Jahre ausgeschlossen ist, schliessen Sie diese Überlegung deshalb in Ihre Planung ein.
Die private Vorsorge hat in der Selbstvorsorge eine zentrale Rolle und eignet sich besonders gut, um Einkommenslücken gezielt zu schliessen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Sie können Ihr Säule 3a-Kapital bis 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beziehen, also bereits im Alter von 60. Beachten Sie jedoch, dass Sie nach der Erwerbsaufgabe keine Einzahlungen mehr in die gebundene private Vorsorge vornehmen können und somit auch die Steuervorteile entfallen.
- Mehrere Säule 3a-Konten ermöglichen Ihnen einen gestaffelten Bezug, welchen Sie für eine Steueroptimierung gezielt nutzen können.
- Nachzahlungen in die Säule 3a haben unbedingt vor dem gestaffelten Bezug zu erfolgen.
Experten-Tipps zum Schliessen von Einkommenslücken bei einer Frühpensionierung
Oft sind es wenige Stellschrauben, die entscheidend sind, damit Sie Ihre finanzielle Zukunft im Alter absichern können. Unsere Experten-Tipps helfen Ihnen finanziell auf Kurs zu bleiben.
Tipp 1: AHV-Beitragslücken vermeiden
Vermeiden Sie in der AHV Vorsorgelücken durch Erwerbspausen. Diese können die erwartete Rente nochmals deutlich verringern. Beachten Sie, dass bei der AHV eine Beitragspflicht bis Alter 65 besteht.
Tipp 2: Vorteile der Säule 3a nutzen
Nutzen Sie die steuerprivilegierte gebundene privaten Vorsorge voll aus, indem Sie jährlich den Maximalbetrag einzahlen. Vergessen Sie nicht, dass seit anfangs 2026 nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a bis 10 Jahre rückwirkend möglich sind, wenn Sie den Maximalbetrag (für Jahre ab 2025) nicht vollständig einzahlen konnten. Erkundigen Sie sich nach den Bedingungen dazu.
Tipp 3: Kapitalbezüge staffeln
Staffeln Sie den Bezug Ihres Vorsorgeguthabens in der Säule 3a auf mehrere Jahre, um die Steuerlast zu verringern. Dazu benötigen Sie mehrere Säule 3a-Konten, -Depots oder -Policen. Achten Sie darauf, dass der Bezug der Säule 3a-Konti nicht mit einem Kapitalbezug der Pensionskasse (oder Freizügigkeit) zusammenfällt.
Tipp 4: Renditechancen nutzen
Investieren Sie in renditestärkere Anlagen wie Wertschriften, indem Sie Ihr Säule 3a-Vermögen möglichst frühzeitig mittels Strategiefonds anlegen. So profitieren Sie von den langfristig höheren Renditechancen im Vergleich zu 3a-Konti und bauen mehr Vermögen auf.
Tipp 5: Pensionskassen-Einkäufe
Mit einem freiwilligen Pensionskassen-Einkauf können Sie gleich doppelt profitieren. Sie verbessern Ihre Altersvorsorge und sparen gleichzeitig Steuern, weil Sie den einbezahlten Betrag von den Steuern abziehen können.
Tipp 6: Liquiditätsreserven bilden
Legen Sie eine finanzielle Reserve für die ersten vier bis fünf Jahre nach der Frühpensionierung an. Sie dient als Sicherheit für unerwartete Ausgaben und hilft, Einkommenslücken zu überbrücken. Bewahren Sie dieses Geld auf einem Bankkonto oder in kurz laufenden Festgeldern bzw. Kassenobligationen auf. Wie Sie Ihr Vermögen in unterschiedliche Anlagetöpfe aufteilen, erfahren Sie im Blogartikel «Pensionskassengelder anlegen: So geht’s».
Weitere Experten-Tipps zur Frühpensionierung
Erfahren Sie im Ratgeber-Video, wie sich eine vorzeitige Pensionierung auf Ihre AHV- und Pensionskassenleistungen auswirkt, und erhalten Sie weitere Experten-Tipps für eine richtige Planung.
Ihre Vorsorgeberatung im TKB Pensionszentrum
Eine Frühpensionierung ist eine wichtige Entscheidung – sie betrifft Ihr Leben, Ihre Wünsche und Ihre Zukunft.
Unsere Expertinnen und Experten aus dem TKB Pensionszentrum helfen Ihnen, eine ganzheitliche Sicht auf Ihre finanzielle Situation zu erhalten.
Eine professionelle Pensionsberatung hilft Ihnen:
- Ihre Situation ganzheitlich zu analysieren
- Ihre persönliche Einkommenslücke sichtbar zu machen
- und gemeinsam einen realistischen Plan zu entwickeln
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit Sie Ihre gewonnene Freiheit im Alter finanziell unbeschwert geniessen können.
Auch mit guter Planung zeigt sich bei vielen: Eine Frühpensionierung ist finanziell anspruchsvoll. Die Einkommenslücke ist grösser als gedacht und der Wunsch nach Sicherheit bleibt. Genau an diesem Punkt stellt sich oft eine neue Frage: Muss es wirklich ein klarer Schnitt aus dem Berufsleben sein, oder geht es auch schrittweise?
Die Alternative: Schrittweise in Pension
Statt von einem Tag auf den anderen aufzuhören, können Sie den Übergang in den Ruhestand auch schrittweise gestalten. Dafür haben Sie die Möglichkeit einer klassischen Pensumsreduktion oder einer Teilpensionierung. Sie reduzieren dabei Ihr Arbeitspensum, gewinnen mehr Zeit für sich, behalten gleichzeitig ein gewisses Einkommen, und gestalten den Übergang in den Ruhestand fliessend.
Bei einer Verringerung des Arbeitspensums können Sie nicht auf Ihr Pensionskassenguthaben zugreifen. Der Vorteil dabei ist, dass Ihr Vorsorgeguthaben bis zu der ordentlichen Pensionierung weiterhin wachsen kann. Der Nachteil zeigt sich in Form der Einkommenseinbusse aufgrund Pensumsreduktion bis zur Pensionierung.
Bei der Teilpensionierung hingegen können Sie Ihr verringertes Einkommen durch einen Teilbezug von Altersleistungen aus der Pensionskasse und der Säule 3a ausgleichen.
Diese Lösung bietet nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch klare finanzielle Vorteile im Vergleich zur Frühpensionierung.
Frühpensionierung versus Teilpensionierung
| Frühpensionierung | Teilpensionierung | |
|---|---|---|
| Einkommen | Kein Erwerbseinkommen mehr nach dem Ausstieg. | Weiterhin Einkommen durch Teilzeiterwerbstätigkeit. Je nach Wahl bereits geringes Renteneinkommen der Pensionskasse. |
| Pensionskasse | Keine weiteren Einzahlungen in die Pensionskasse durch Sie und Ihren Arbeitgeber. | Weiterhin Einzahlungen in die Pensionskasse durch Sie und Ihren Arbeitgeber. |
| Renten + AHV | Höhere Rentenkürzungen, da Beitragsjahre fehlen. AHV-Beiträge müssen bis Alter 65 weiterhin bezahlt werden. | Geringere Rentenkürzungen. AHV-Beitragspflicht ist meist durch Erwerbstätigkeit gedeckt, wenn Pensum bei mindestens 50 Prozent liegt. |
| Säule 3a | Ohne AHV-pflichtiges Einkommen sind keine Einzahlungen mehr möglich. | Dank Erwerbseinkommen sind Einzahlungen weiterhin möglich. |
| Einkommenslücke | Grössere Einkommenslücke durch fehlendes Einkommen und tiefere Renten. | Einkommenslücke wird durch Teilzeitlohn reduziert und Vorsorge weiterhin aufgebaut. |
| Steuern | Weniger Steuervorteile durch wegfallende 3a-Einzahlungen, aber Optimierung durch gestaffelten Bezug möglich. | Mehr Steuervorteile durch weitere 3a-Einzahlungen und gestaffelte Bezüge aus 2. und 3. Säule. |
Wichtig: Steuerlich ist eine Teilpensionierung in 20-Prozent-Schritten möglich. Und wenn Sie einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse wünschen, können Sie diesen gestaffelt auf maximal drei Jahre verteilen.
Unfreiwillig in die Frühpensionierung
Eine Frühpensionierung ist nicht immer freiwillig. Reorganisationen oder ein Stellenabbau führen dazu, dass ältere Arbeitnehmende früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen – manchmal mit Unterstützung des Arbeitgebers, etwa durch eine Überbrückungsrente, oft aber auch ohne.
Folgende Möglichkeiten sollten Betroffene prüfen:
- In der bisherigen Pensionskasse bleiben, um weiterhin versichert zu sein (Weiterversicherung)
- Vorzeitiger Bezug der Pensionskassenleistungen (Rente oder Kapital)
- Übertrag des Pensionskassenguthabens auf ein Freizügigkeitskonto
- Einzahlung einer Abgangsentschädigung in die Pensionskasse, um Leistungen in der Pensionskasse zu verbessern (steuerlich oft attraktiv)
Wichtig: Prüfen Sie Ihre Optionen frühzeitig und lassen Sie sich beraten, damit Sie finanzielle Einbussen im Alter reduzieren können.
Fazit: Planung schafft Klarheit
Wenn Sie früher aus dem Berufsleben aussteigen, müssen Sie mit tieferen Renten und möglichen Einkommenslücken rechnen. Mit der richtigen Vorbereitung und gezielter Vorsorge können Sie diese jedoch deutlich reduzieren. Eine Pensionsberatung schafft dabei Klarheit.
FAQ
Ja, Sie müssen weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Die Beitragspflicht endet erst mit dem Referenzalter. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Vermögen und Ihrem Renteneinkommen. Ein Beispiel: Bei 300 000.– Franken Vermögen und 3000.– Franken monatlicher Rente zahlen Sie rund 2014.– Franken pro Jahr (Stand 2026; exkl. FAK-Beiträge im Kt. TG). Die genauen Beiträge können Sie mit dem offiziellen Rechner ermitteln.
Die finanziellen Auswirkungen einer Frühpensionierung sind individuell. Erstellen Sie deshalb eine Übersicht über Ihre künftigen Einnahmen und Ausgaben. Berücksichtigen Sie mögliche Sparpotenziale, insbesondere in der Übergangszeit. Die AHV muss nicht vorbezogen werden. Falls Sie dies dennoch in Betracht ziehen, beachten Sie die Kürzungen der AHV (6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr; Übergangsgenerationen tiefere Kürzungssätze) sowie die Leistungen Ihrer Pensionskasse gemäss Reglement. Eine frühzeitige Planung und eine persönliche Pensionsberatung, zum Beispiel im TKB Pensionszentrum, hilft Klarheit zu gewinnen.
Solange die Tragbarkeit gegeben ist, müssen Sie sich keine Sorgen um Ihre Hypothek machen. Wichtig ist, dass Sie die Tragbarkeit der Hypothek im Alter in Ihre finanzielle Planung einfliessen lassen und frühzeitig prüfen. Eine höhere Amortisation kann sinnvoll sein, um die Zinslast zu reduzieren. Beachten Sie zudem, dass neue oder höhere Hypotheken nach der Pensionierung (zum Beispiel für grössere Projekte oder Sanierungen) oft schwieriger zu erhalten sind.
Marc Rodel, Senior Finanzplaner mit eidgenössischem Fachausweis und Experte im TKB Pensionszentrum, stand für diesen Beitrag mit seinem Expertenwissen unterstützend zur Seite. Seit März 2020 berät er sowohl Privat- wie auch Geschäftskunden und erstellt ihnen persönliche Pensions- und Finanzplanungen. Ausserdem hält er an diversen Anlässen und Seminaren Vorträge und sensibilisiert das Publikum für wichtige Themen in Sachen Pensionierung. Als Prüfungsexperte nimmt Marc Rodel mündliche und schriftliche Prüfungen von Banklernenden ab und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt von gut ausgebildeten Fachleuten in der Branche. In seiner Freizeit ist Marc Rodel vorwiegend in den Bergen unterwegs, denn Ski- und Hochtouren sowie das Klettern zählen zu seinen Leidenschaften. Wie in seiner Arbeit legt Marc Rodel auch hier viel Wert auf eine sorgfältige Routenplanung, damit er sicher den Gipfel erreicht.