Älterer Herr möchte eine Teilpensionierung in der Schweiz, damit er mehr Freizeit für seine Hobbies hat und erkundigt sich über die Folgen der Teilpensionierung für die AHV und Pensionskasse.

Von 100 auf 0 mit 65? Auch wenn eine Frühpensionierung sehr verlockend ist, können es sich die wenigsten leisten, früher in Rente zu gehen. Ein schrittweiser Ausstieg aus dem Arbeitsleben hingegen kann sowohl aus finanzieller wie auch aus soziologischer Sicht eine vorteilhafte Alternative sein. Dabei wird das Arbeitspensum gestaffelt reduziert und gleichzeitig bereits ein Teil der Vorsorgeleistungen bezogen. Doch was bedeutet eine Teilpensionierung konkret? Welche Folgen hat sie für AHV, Pensionskasse und Säule 3a? Und worin liegt der Unterschied zu einer reinen Pensumsreduktion?

Wie kann ich mich in der Schweiz teilpensionieren lassen?

Viele Arbeitnehmende wünschen sich heute einen sanfteren Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Anstelle von einem Tag auf den anderen vollständig aufzuhören, möchten immer mehr Personen die letzten Berufsjahre flexibler gestalten. Eine Teilpensionierung bietet genau diese Möglichkeit:

  • Sie reduzieren Ihr Arbeitspensum schrittweise und treten nach und nach aus dem Erwerbsleben aus.
  • Auch Ihr Einkommen wird im gleichen Ausmass wie Ihr Arbeitspensum reduziert.
  • Um die Einkommenslücke auszugleichen, können Sie Ihre Altersleistungen im Umfang Ihrer Reduktion des Beschäftigungsgrades vorbeziehen. 


Eine Teilpensionierung ist frühestens ab 58 Jahren möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihren Wunsch mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und dessen Einverständnis einholen. Denn eine Teilpensionierung bedeutet eine Reduktion des Beschäftigungsgrades.

Beachten Sie, dass weniger Arbeit nicht nur weniger Einkommen bedeutet, sondern auch geringere Einzahlungen in die Altersvorsorge. Umso entscheidender ist eine frühzeitige Planung der finanziellen Situation bis zur vollständigen Pensionierung.

Wie steht es eigentlich um Ihre Finanzen & Vorsorge?

Wie die Auswirkungen auf AHV, Pensionskasse und Säule 3a genau aussehen und wie flexibel der Übergang gestaltet werden kann, hängt von vielen Faktoren, unter anderem von den Regelungen der jeweiligen Vorsorgeeinrichtungen, ab.

Teilpensionierung: AHV-Rente

Bei der AHV ist ein Vorbezug der Altersrente maximal zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich.

Die Höhe des Vorbezugs kann in folgender Grössenordnung gewünscht werden:

  • minimal 20 Prozent
  • maximal 80 Prozent


Der Vorbezug kann helfen, Einkommenslücken während der Teilpensionierung zu schliessen. Allerdings hat ein Vorbezug Konsequenzen: Die AHV-Rente wird lebenslang gekürzt. Die Höhe der Rentenkürzung ist abhängig von der Dauer des Vorbezugs – aktuell liegt sie bei 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Die Leistungen der AHV werden als Einkommen besteuert, somit verändert sich das steuerbare Einkommen.

Teilpensionierung: Pensionskasse

Die berufliche Vorsorge spielt bei einer Teilpensionierung eine zentrale Rolle. Auch wenn die Pensionskassen heute gesetzlich verpflichtet sind, Teilpensionierungen anzubieten, kann jede Pensionskasse weitgehend selbst entscheiden, ab welchem Alter sie eine Teilpensionierung gestattet. Der gesetzlich mögliche Rahmen für eine flexible Pensionierung liegt aktuell zwischen 58 und 70 Jahren. Ab Alter 63 muss den Versicherten eine Teil- oder vollständige Pensionierung ermöglicht werden.

Möchten Sie eine Teilpensionierung, so muss die Reduktion Ihres Arbeitspensums mindestens 20 Prozent betragen. Grundsätzlich erlauben Pensionskassen eine Teilpensionierung in mehreren Schritten. Teilweise sind auch mehr als die gemäss Gesetz vorgegebenen drei Schritte möglich. Mit jedem Teilpensionierungs-Schritt beziehen Sie einen Teil Ihres angesparten Altersguthabens in der beruflichen Vorsorge. Jeder Bezug kann in Form von Rente, Kapital oder Mischform erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass Ihnen bei einem Kapitalbezug nur drei Teilpensionierungsschritte gewährt werden und Sie Anmeldefristen für Kapitalbezüge bei Ihrer Pensionskasse haben.

Flexibler Bezug der Pensionskassengelder bei einer Teilpensionierung
Grafik zur Teilpensionierung, welche den gesetzlichen Spielraum für Kapitalbezüge aufzeigt.

Wenn Sie vor dem ordentlichen Pensionsalter einen Teil Ihres Altersguthabens vorbeziehen, hat das Auswirkungen auf die Leistungen aus der 2. Säule.

Diese wären:

  • Durch das tiefere Einkommen sinken die Sparbeiträge von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.
  • Das Altersguthaben verringert sich. Damit fallen auch die Zinsgutschriften tiefer aus.
  • Die Altersleistungen fallen tiefer aus. Dies kann zu Einkommenslücken führen.
  • Auf die vorbezogene Teilrente gelten tiefere Umwandlungssätze, da eine längere Rentenbezugsdauer stattfindet.

Gleichzeitig kann eine Teilpensionierung jedoch steuerliche Vorteile bringen, insbesondere bei einem Kapitalbezug. Werden Kapitalleistungen gestaffelt auf mehrere Steuerperioden bezogen, lassen sich Progressionseffekte je nach Wohngemeinde mehr oder weniger stark reduzieren.

Teilpensionierung: Säule 3a

Wenn Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben, können Sie Sparbeiträge in die gebundene private Vorsorge einzahlen und so Steuern sparen. Im Zusammenhang mit einer Teilpensionierung kann das Guthaben aus der Säule 3a helfen, Einkommenslücken zu schliessen und den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Ein Bezug der Säule 3a setzt jedoch keine Teilpensionierung voraus. Er ist grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter – also ab 60 Jahren – möglich.

Im Unterschied zu AHV oder Pensionskasse gibt es bei der Säule 3a jedoch keinen Teilbezug. Haben Sie nur ein Säule 3a-Konto, müssen Sie das gesamte Guthaben auf einmal beziehen. Mehr Flexibilität schaffen mehrere 3a-Konten, deren Guthaben gestaffelt bezogen werden können.

Junge Frau maximiert ihre Altersvorsorge mit mehreren 3. Säule-Konten, spart dabei Steuern, sorgt flexibel vor und nutzt Renditechancen.
Vorteil mehrerer 3. Säule-Konten
Steuern sparen mit gestaffeltem Bezug der Säule 3a-Gelder
Grafik zur Kapitalleistungssteuern, die aufzeigt, wie die Steuerbelastung bei einer einmaligen Auszahlung des Altersguthaben aus der Pensionskasse gegenüber einer gestaffelten Auszahlung des Altersguthaben bei einer Teilpensionierung ausfällt.

So oder so sind Sparen 3a-Lösungen eine sinnvolle Investition in die Altersvorsorge. Denn wenn Sie schrittweise in den dritten Lebensabschnitt gehen wollen, ohne Altersleistungen aus der 1. und 2. Säule zu beziehen, können Sie mit der richtigen Planung Ihre Einkommenslücke durch Ihre Ersparnisse aus der 3. Säule decken.

Vorteile und Nachteile einer Teilpensionierung

Der schrittweise Übergang in den Ruhestand wirkt attraktiv. Tatsächlich bringt eine Teilpensionierung auch zahlreiche Vorteile mit sich, aber auch einige Herausforderungen, die wir für Sie zusammengefasst haben.

«Wie sich eine Teilpensionierung langfristig auf die Altersleistungen auswirkt, wird oft nicht erkannt. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Planung.»
Monika Locher Stäheli
Senior Finanzplanerin im TKB Pensionszentrum

Gut vorbereitet in die Zukunft mit dem TKB Pensionszentrum

Die richtige Planung der eigenen Pensionierung erfordert neben dem Aspekt Zeit auch fundiertes Wissen über die Vorsorgemöglichkeiten sowie die steuerlichen Aspekte. Das TKB Pensionszentrum hilft Ihnen dabei, Ihre individuelle Pensionsplanung so zu gestalten, dass Sie sich entspannt auf die kommenden Jahre freuen können.

Teilpensionierung oder Pensumsreduktion?

Auf den ersten Blick wirken eine Teilpensionierung und eine reine Pensumsreduktion ähnlich: In beiden Fällen arbeiten Sie weniger. Der Unterschied liegt jedoch bei den Vorsorgeleistungen und den langfristigen finanziellen Folgen.

Eine Pensumsreduktion ist primär eine arbeitsvertragliche Anpassung. Eine Teilpensionierung hingegen ist zusätzlich ein Vorsorgeentscheid – einer mit Auswirkungen auf die Sozialversicherungen inkl. Altersleistungen und die Steuern.

Gerade bei einer längeren Reduktion des Arbeitspensums wird oft unterschätzt, wie stark sich tiefere Einkommen auf die Altersvorsorge auswirken können. Welche Folgen Teilzeitarbeit konkret für die Vorsorge hat, erfahren Sie im Blogartikel «Teilzeit arbeiten auf Kosten der Altersvorsorge».

Und deshalb lohnt sich ein genauer Vergleich der beiden Möglichkeiten erst recht.

Pensumsreduktion Teilpensionierung
Ziel Schrittweiser Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Schrittweiser Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand.
Einkommen vor der Pensionierung Tiefer als bisher, nur reduzierter Lohn. I.d.R. etwas tiefer als bisher, reduzierter Lohn + vorbezogene Altersleistungen in Renten- oder Kapitalform.
1. Säule: AHV Vorbezug – auch teilweise – ab Vollendung des 63. Lebensjahrs möglich. Lebenslange Kürzung auf dem vorbezogenen Anteil (6,8 % pro Vorbezugsjahr). Weiterhin Beitragspflicht bis zum ordentlichen Pensionsalter. Vorbezug – auch teilweise – ab Vollendung des 63. Lebensjahrs möglich. Lebenslange Kürzung auf dem vorbezogenen Anteil (6,8 % pro Vorbezugsjahr). Weiterhin Beitragspflicht bis zum ordentlichen Pensionsalter.
2. Säule: Pensionskasse (PK) Es erfolgt kein Vorbezug von Altersleistungen. Weniger Sparbeiträge durch tieferen versicherten Lohn führen jedoch später zu tieferen Altersleistungen (ausser bei Weiterversicherung des bisherigen Lohnes). Der Vorbezug von Altersleistungen und gleichzeitig tiefere Einzahlungen in die Altersvorsorge durch reduzierten Lohn führen zu tieferen Altersleistungen.
AHV- und PK-Leistungen später Tiefer aufgrund der geringeren Einzahlungen in den verbleibenden Jahren. Kann durch Weiterversicherung des bisherigen Lohnes in der Pensionskasse verbessert werden. Tiefer aufgrund des Vorbezugs von Leistungen und geringeren Einzahlungen in den verbleibenden Jahren.
Säule 3a Mit einem AHV-pflichtigen Einkommen sind Beiträge weiterhin möglich. Ein Vorbezug der Guthaben ist ab Alter 60 möglich. Zur Steueroptimierung eignen sich gestaffelte Auszahlungen, welche mehrere Vorsorgekonten bedingen. Falls nur ein Konto oder ein Depot besteht, ist keine Staffelung möglich. Mit einem AHV-pflichtigen Einkommen sind Beiträge weiterhin möglich. Ein Vorbezug der Guthaben ist ab Alter 60 möglich. Zur Steueroptimierung eignen sich gestaffelte Auszahlungen, welche mehrere Vorsorgekonten bedingen. Falls nur ein Konto oder ein Depot besteht, ist keine Staffelung möglich.
Steuern

Einkommenssteuern aufgrund des tieferen Einkommens reduziert.


Kapitalleistungssteuern werden bei Bezug der Altersleistung in Kapitalform verrechnet.

Einkommenssteuern aufgrund des tieferen Einkommens reduziert. Rentenleistungen der Pensionskasse werden ebenfalls als Einkommen besteuert.

Bei Bezug der Altersleistungen aus der Pensionskasse als Kapital tiefere Kapitalleistungssteuern aufgrund des gestaffelten Bezugs (verschiedene Kalenderjahre beachten). Kapital ist anschliessend als Vermögen zu versteuern.
Planungsaufwand Eher gering. Deutlich höher, genaue Abstimmung mit Arbeitgeber, Pensionskasse und AHV sowie steuerliche Planung nötig.

Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie verschiedene Szenarien durchrechnen und prüfen, um festzustellen, welche Lösung langfristig besser zu Ihrer eigenen Lebensplanung passt.

Wollen Sie sich zusätzlich allgemein auf die Pensionierung vorbereiten? Sie finden im Blogartikel «12 Tipps für eine sorgenfreie Pensionierung» praktische Hinweise und wertvolle Tipps rund um Vorsorge, Finanzen und Ruhestand.

Paar sorgenfrei in der Pensionierung.
12 Tipps für eine sorgenfreie Pensionierung

Fazit: Planung der Teilpensionierung rechtzeitig angehen

Eine Teilpensionierung ermöglicht Ihnen einen flexibleren Übergang in den Ruhestand, ohne den abrupten Wechsel von heute auf morgen. Gleichzeitig sind Ihre finanziellen Einbussen oft geringer als bei einer vollständigen Frühpensionierung. Trotzdem hat sie Auswirkungen auf Einkommen, Vorsorge und spätere Altersleistungen. Deshalb lohnt es sich für Sie, Ihre Planung idealerweise spätestens fünf Jahre vor dem ersten Schritt anzugehen. Wenn Sie frühzeitig verschiedene Varianten prüfen, können Sie finanzielle Nachteile besser vermeiden und die passende Lösung für Ihre eigenen Ziele finden.

Die Expertinnen und Experten des TKB Pensionszentrums begleiten Sie dabei persönlich, unkompliziert und auf Augenhöhe.

Monika Locher Stäheli
Senior Finanzplanerin

Monika Locher Stäheli, Senior Finanzplanerin und Expertin im TKB Pensionszentrum, unterstützte das Redaktionsteam bei diesem Artikel mit viel Fachwissen rund um Vorsorge und Finanzplanung. Seit über 25 Jahren bewegt sie sich in der Finanzwelt und begleitet heute Privat- und Geschäftskunden bei Fragen rund um Pensionierung, Vorsorge und Finanzen – kompetent, bodenständig und immer mit einer guten Portion Humor.

Wer Monika kennt, weiss: Sie erklärt auch komplexe Vorsorgethemen verständlich, direkt und mit einem charmanten Augenzwinkern. Wenn sie gerade keine Finanzpläne erstellt oder ihr Wissen an Veranstaltungen weitergibt, geniesst sie die Zeit mit ihren Pferden oder bringt Familie, Freunde und Kolleginnen und Kollegen mit ihrer humorvollen Art zum Schmunzeln.

Die Newsletter-Serie zur Pensionsvorbereitung!

Abonnieren Sie unsere Serie à 7 Folgen und erhalten Sie praktische Tipps und nützliche Hilfsmittel, um Ihre Pension optimal vorzubereiten.