Mehr Sicherheit für Ihre Vorsorge

Wenn es um Ihre Vorsorge geht, steht die Sicherheit an erster Stelle. Parkieren Sie Ihr Freizügigkeitskapital sicher auf dem Freizügigkeitskonto der Swisscanto. Bei längerer Anlagedauer bietet das Wertpapiersparen attraktive Renditechancen.

Ihre Vorteile

  • Sicherheit durch unbeschränkte Staatsgarantie
  • Zinserträge sind steuerbefreit
  • Verrechnungssteuer wird nicht abgezogen
  • Kontoeröffnung online möglich

Produktdetails

Zinssatz

0.800 %

Rückzug
Die Auszahlung erfolgt innert 30 Tagen, sofern die gesetzlichen und reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kontoführungsgebühr
CHF 36 p.a. (pro rata)
Alter
bis zum Erreichen des 70. Altersjahrs
Debit Mastercard
Nein
Kreditkarte
Nein

Produktvergleich

Häufige Fragen zum Freizügigkeitskonto

Das Freizügigkeitskonto ist für alle Arbeitnehmer geeignet, die vorübergehend oder definitiv aus ihrer bisherigen Pensionskasse austreten und noch keinen Anspruch auf Altersleistungen aus der Pensionskasse haben.

Ja, es stehen die verschiedenen Swisscanto Anlagegruppen zur Verfügung.

Wertschriftensparen mit der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung

Nein, Freizügigkeitskonten sind ausschliesslich für Überträge von Vorsorgestiftungen vorgesehen. Als selbständig Erwerbstätiger kann man sich einer Pensionskasse anschliessen oder einen höheren jährlichen Beitrag in die Säule 3a einzahlen.

Nein, die Kontoführung ist bis maximal 5 Jahre über das Pensionsalter hinaus möglich. Wird jedoch die Altersleistung für ein Freizügigkeitskonto bzw. eine Freizügigkeitspolice ausbezahlt, werden auf diesen Zeitpunkt hin sämtliche anderen noch bestehenden Freizügigkeitsguthaben fällig bzw. besteuert.

  • Für selbstgenutztes Wohneigentum (Erwerb/Amortisation)
  • Bei einer vollen Invalidenrente
  • Bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Beim endgültigen Verlassen der Schweiz (gemäss Regelung der bilateralen Verträge)
  • Bei einem Wohnsitz im Ausland schon vor 1.6.2007

Den Antrag zum Übertrag oder zur Auszahlung finden Sie auf der Swisscanto Website. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Swisscanto.

Antrag Auszahlung

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Wir sind am Dienstag von 13.30 bis 17.00 und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr für Sie erreichbar.