Sparen dank Energie-Hypothek

Nachhaltiges Bauen und Renovieren nach Minergie- oder GEAK-Standard lohnt sich nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell. Sie profitieren bei der Finanzierung von einer attraktiven Zinsreduktion.

Ihre Vorteile

  • 0.50 % Zinsreduktion
  • bis zu CHF 20'000 Zinskosten sparen
  • Baumassnahmen nach GEAK- oder Minergie-Standard und Investitionen in Einzelbauteile

Produktdetails

Kreditrahmen

Der vergünstigte Betrag ist wie folgt limitiert:

  • Hypothekarvolumen < CHF 2 Mio.: mind. CHF 20'000 / max. CHF 200’000
  • Hypothekarvolumen > CHF 2 Mio.: mind. CHF 20’000 / max. CHF 400’000
  • Installation einer Photovoltaik-Anlage auf Basis einer KEEST Studie: max. CHF 400’000
Sicherheiten
Grundpfanddeckung in der Höhe des Kreditrahmens
Voraussetzungen

Bei Neubauten:

  • Minergie-Zertifikat (Minergie Standard (ECO), Minergie-P (ECO), Minergie-A (ECO)) oder
  • GEAK Neubau mit einer Energieeffizienz A/A/A (Effizienz Gebäudehülle/Gesamtenergie/CO2-Emissionen)
  • Bestätigung/Erwägung der Behörde dass PBV Art. 35 eingehalten ist (wenn kein Zertifikat vorhanden)


Bei Umbauten:

  • Umsetzung GEAK Plus in den Klassen A, B und C oder Verbesserung um mind. 2 Klassen (Effizienz Gesamtenergie) oder
  • Bestätigung Minergie-Systemerneuerung oder
  • Umsetzung Einzelmassnahmen gem. aktuellem Katalog


Die Gesamtfinanzierung bei der betroffenen Liegenschaft ist bei der Thurgauer Kantonalbank.

Verwendungszweck

Finanzierung von Neu- und Umbauten, welche die Minergie- oder GEAK-Voraussetzungen erfüllen oder als nachhaltige Einzelmassnahmen gem. aktuellem Katalog (in Anlehnung an das Förderprogramm des Kantons Thurgau) gelten. Einzelmassnahmen werden ausschliesslich im Rahmen von Umbauten/Sanierungen berücksichtigt.

Laufzeit
Vergünstigung gilt für 2 bis maximal 10 Jahre ab Auszahlung
Spezialkonditionen
  • Basis ist der Hypothekarzinssatz des gewählten Produktes (Festhypothek, SARON-Flexi-Hypothek oder variable Hypothek)
  • Zinsreduktion von 0.50% auf CHF 200'000 während 2 bis maximal 10 Jahren (bzw. CHF 400'000, sofern das Hypothekarvolumen der betroffenen Liegenschaft > CHF 2 Mio. oder bei vorliegender KEEST Studie)

Produktvergleich

Häufige Fragen zur Energiehypothek

Es können alle Objektarten finanziert werden.

Nein, eine Energie-Hypothek kann pro Investitionsvorhaben nur einmal abgeschlossen werden. Per Fälligkeit einer Energie-Hypothek kann diese aber in ein anderes Hypothekarprodukt umgewandelt und verlängert werden.

Ja, eine Energie-Hypothek wird jeweils für ein bestimmtes Investitionsvorhaben abgeschlossen (max. 2 Energie-Hypotheken pro Liegenschaft).

Nein, es gibt keine Mindestlaufzeit. Die Energie-Hypothek kann wahlweise als variable Hypothek, als Festhypothek mit einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren oder als SARON-Flexi-Hypothek abgeschlossen werden.

Das Zertifikat (Minergie, GEAK) oder die Offerte für die geplante energetische Sanierung muss vorliegen. Die Rechnungskopie, welche die nachhaltige Investition dokumentiert, muss im Nachhinein vom Kunden eingereicht werden.

Achtung: Förderprogramme sind jeweils ein Jahr gültig! 

Die Möglichkeiten für ausserordentliche Rückzahlungen sind von der Produktwahl abhängig.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre finanzielle Gesamtsituation zu betrachten, da eine Hypothek ein zentraler Budgetposten ist. Dafür zeigen wir Ihnen mögliche Optionen auf, beleuchten steuerliche, vorsorge- und anlagespezifische Belange und stellen sicher, dass Sie bei Ihrer Investition an alles gedacht haben.

Wir unterbreiten Ihnen eine individuelle Offerte, die sich an Ihrer persönlichen Situation orientiert. Berücksichtigt werden dabei neben der Laufzeit und den aktuellen Marktzinsen auch die Risikosituation (Liegenschafts- und folglich Belehnungswert, Tragbarkeit) sowie Ihre finanzielle Gesamtsituation.

Nein, es fallen keine weiteren mit dem Produkt verbundenen Kosten an. Auch die Hypothekarberatung ist kostenlos.

In der Regel werden Zinsen und Amortisationen vierteljährlich verrechnet.

Fördermittel im Thurgau berechnen

Der Kanton Thurgau bietet auf seiner Website einen Fördergeldrechner an. Ermitteln Sie jetzt, mit welchen Fördermitteln Sie für Energiesparmassnahmen rechnen können.

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Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.