Mann informiert sich, ob eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Vorsorge sinnvoll ist.

Die momentanen Zeiten fordern die Psyche vieler Menschen besonders stark und können auf die Gesundheit schlagen. Die Zahl der Invalidenrenten aufgrund von psychischen Krankheiten steigt kontinuierlich. Was, wenn es so schlimm wird, dass jemand gar nicht mehr arbeiten, also seinem Beruf nachgehen, kann? Was, wenn man mit einer Erwerbsunfähigkeit in finanzielle Schwierigkeiten gerät?

Auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung mit der Corona-Krise gut umgeht, kann sie für einzelne Personen einen Einfluss auf die psychische Gesundheit haben. Dies zeigt eine Untersuchung des Bundes. Die langfristigen Auswirkungen von Homeoffice, Lockdown und Isolierung während der Corona-Pandemie sind noch nicht bekannt. Ebenso wenig, wie die Krise die Statistiken der Invalidenversicherung verändert.

Wenn Arbeitnehmende aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit – und dies schliesst psychische Krankheiten ein – über einen längeren Zeitraum ausfallen, haben sie einen Anspruch auf eine Invalidenrente. Ein Blick zurück ins Jahr 2019 zeigt, dass rund 218'000 Personen in der Schweiz eine Invalidenrente bezogen haben.

Vier von fünf IV-Bezügern können aufgrund einer Krankheit vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten. Also nicht, wie oft vermutet, wegen eines Unfalls. In Zahlen sind dies rund 175'000 Personen (Stand 2019), die eine IV-Rente infolge einer Krankheit beziehen. Welche finanziellen Folgen bringt nun ein Erwerbsausfall wegen einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit mit sich?

Ursachen für Invalidenrenten

Die meisten Invalidenrenten werden infolge einer Krankheit bezogen.

Zahlen aus dem Jahr 2019, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Über kurz oder lang können erkrankte Personen ohne Erwerbsunfähigkeitsversicherung in finanzielle Schwierigkeiten geraten

Bei einem Unfall oder einer Krankheit drohen der betroffenen Person Einkommenseinbussen wegen der Erwerbsunfähigkeit. Nach einem Berufs- oder Nichtberufsunfall erhalten Arbeitnehmende in der Regel rund 80 bis 90 Prozent des Einkommens von den obligatorischen Sozialversicherungsleistungen (Invalidenversicherung, Unfallversicherung) ersetzt.

Bei einer Krankheit sieht dies ähnlich aus: Hat der Arbeitgebende eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, erhalten erkrankte Mitarbeitende mindestens 80 Prozent ihres Einkommens. Dadurch ist es den Betroffenen oftmals möglich, ihren gewohnten Lebensstandard auch während der Genesung zu halten. Doch für immer gilt das leider nicht: Denn die Krankentaggeldversicherung bezahlt nur während den ersten zwei Jahren.

Hat der Arbeitgebende keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, erhalten Mitarbeitende während mindestens drei Wochen den vollen Lohn – so regelt es die Gerichtspraxis. Nach dieser Lohnfortzahlung, welche abhängig von der Anstellungsdauer ist, sind die Erkrankten auf sich alleine gestellt. Trotz einer Erwerbsunfähigkeit haben sie keinen Anspruch mehr auf eine Lohnfortzahlung.

Ob mit oder ohne Krankentaggeldversicherung: Erfahrungen und Statistiken zeigen, dass betroffene, erkrankte Personen mit einer Erwerbsunfähigkeit oft in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Bei einer Krankheit decken die obligatorischen Leistungen der Sozialversicherungen nur gerade 60 Prozent des letzten Lohnes. Es droht also eine Einkommenseinbusse von bis zu 40 Prozent.

So greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei Krankheit und bei Invalidität durch Unfall.

Gibt es Vorsorgemöglichkeiten für die Erwerbsunfähigkeit in der Schweiz?

Arbeitnehmende können sich privat für den Fall der Erwerbsunfähigkeit mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung absichern und dadurch solch drastische Lücken bei Krankheit und Unfall vermeiden.

Wenn das Einkommen ausbleibt, leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Rentenzahlung. Diese ist eine Ergänzung zu den Leistungen der obligatorischen Versicherungen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden Alters.

Beratung, wann eine Versicherung bei Tod, Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Invalidität durch Unfall sinnvoll ist.
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So funktioniert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Ist bei einem Betroffenen die krankheits- oder unfallbedingte Erwerbsunfähigkeit nachgewiesen, klärt die Versicherung den individuellen Leistungsanspruch ab. Nach der vereinbarten Wartefrist erhält der Versicherte die Rente – dies kann je nach Versicherung in unterschiedlichen Auszahlungsrhythmen geschehen. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und den versicherten Leistungen.

Die Wartefrist ist individuell festzulegen: Sie wird an die Lohnfortzahlungspflicht und die persönlichen finanziellen Verhältnisse der versicherten Person angepasst. So wird eine Überdeckung vermieden und Versicherte sparen so zusätzliche Prämien.

Die Risikoversicherung wird in der 3. Säule – also der privaten Vorsorge – abgeschlossen. Versicherte entscheiden selbst, ob die Versicherung in der gebundenen (3a) oder in der freien (3b) Vorsorge abgeschlossen werden soll. Die Säule 3a macht dann Sinn, wenn der steuerlich abzugsberechtigte Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft wird. Ansonsten empfiehlt sich die freie Vorsorge.

Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben gesunde Menschen das beruhigende Gefühl, für den schlimmsten Fall abgesichert zu sein. Und jene, die das Schicksal hart getroffen hat, können sich voll und ganz auf eine möglichst schnelle Genesung konzentrieren.

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