
Im Jahr 2022 ist einiges unverändert geblieben: Homeoffice, digitale Kaffeepausen oder das Mittagessen daheim anstelle der Kantine prägten den Alltag. Können nun die gleichen Berufsauslagen wie im Vorjahr geltend gemacht werden?
Homeoffice, also das Arbeiten von daheim aus, ist bei vielen im vergangenen Jahr 2022 Standard geblieben. Dadurch entfiel der Arbeitsweg oft, das Mittagessen wurde selbst gekocht und das private Büro diente als tägliches Arbeitszimmer.
Beim Ausfüllen der Steuererklärung wirft dies Fragen auf: Dürfen Fahrkosten zum Arbeitsort trotz Homeoffice abgezogen werden? Und wie sieht es mit dem Arbeitszimmer aus?
Folgende Punkte gibt es für das Ausfüllen der Steuererklärung 2022 im Kanton Thurgau zu beachten
Fahrkosten zum Arbeitsort
Auch wer die Mehrheit seiner Arbeitstage in den eigenen vier Wänden verbrachte, darf die Kosten für Abonnements abziehen. Ebenso darf die Pauschale für das Fahrrad oder das Kleinmotorrad mit gelbem Nummernschild geltend gemacht, also abgezogen, werden.
Homeoffice
Unter Homeoffice versteht das Steueramt die Nutzung eines Raumes in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, um der beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wer das private Büro als Arbeitsplatz genutzt hat, kann einen Teil des Mietzinses der Wohnung /des Hauses oder des Marktmietwertes der eigenen Immobilie während der Dauer des Homeoffice von den Steuern abziehen. Dafür müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Die Nutzung des privaten Arbeitszimmers ist eine zwingende Voraussetzung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeiten.
- Der Arbeitgeber hat keinen Beitrag für das Homeoffice bezahlt.
- Die tatsächlichen Kosten übersteigen 3 Prozent vom Nettolohn. Pauschal kann maximal 4'000 Franken abgezogen werden.
- Der Arbeitgeber hat das Homeoffice aufgrund behördlicher Massnahmen angeordnet – gemeint ist die angeordnete Homeoffice-Empfehlung oder -Pflicht.
Wichtig zu wissen: Allfällige Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers können nicht von den Steuern abgezogen werden. Erfüllen Steuerpflichtige die Bedingungen für einen Abzug, dürfen keine zusätzlichen Abzüge für die Fahrkosten sowie die auswärtige Verpflegung geltend gemacht werden.
Kinderdrittbetreuungskosten
Die Voraussetzung für einen Abzug von Kinderdrittbetreuungskosten ist, dass beide Elternteile erwerbstätig sind. Der Maximalbetrag beträgt 10'100 Franken pro Kind (für Staats - und Gemeindesteuern sowie für die direkte Bundessteuer identisch) und kann nur für die Tage, an denen die Kinder tatsächlich fremdbetreut wurden, in Abzug gebracht werden.
Diese aufgeführten Punkte gelten für den Kanton Thurgau.
Ganz wichtig: Die Richtlinien sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Das Steueramt Thurgau prüft die geltend gemachten Abzüge in der Steuererklärung und entscheidet über deren Berechtigung. Es ist gut möglich, dass das Steueramt Nachweise, wie beispielsweise die Homeoffice-Anordnung durch die Arbeitgebenden, anfordert.
Weitere Hinweise, die hilfreich sind für die Steuererklärung 2022
Kurzarbeitsentschädigung
Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dies bei der Steuererklärung nicht spezifisch ausweisen. Die Kurzarbeitsentschädigung sollte im Lohnausweis aufgeführt sein. Es empfiehlt sich, den Lohnausweis entsprechend zu prüfen.
Erwerbsausfallentschädigung
Auch Personen, die Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung haben, müssen dies in der Steuererklärung nicht spezifisch ausweisen. Diese Entschädigung ist im Regelfall im Lohnausweis aufgeführt. Ausnahme: Die Erwerbsausfallentschädigung wurde direkt ausbezahlt. In diesem Fall gilt es, sie separat auszuweisen.
Mit folgenden drei Tipps gelingen Steuerabzüge in jedem Jahr
Tipp 1: Steuerabzug dank Einzahlen in die Säule 3a
Die private Vorsorge lohnt sich nicht nur hinsichtlich einer selbstbestimmten Zukunft. Nein, auch aus steuerlichen Gründen ist sie empfehlenswert. Denn Einzahlungen in eine Säule-3a-Lösung können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen das Guthaben in der dritten Säule nicht als Vermögen deklarieren.
Gut zu wissen
Einzahlungen in Säule 3a bei vereinfachtem Abrechnungsverfahren
Neu dürfen Angestellte, welche im vereinfachten Abrechnungsverfahren angestellt sind, die Einzahlungen in die Säule 3a in Abzug bringen.
Tipp 2: Steuerabzug von Versicherungsprämien und Selbstbehalt von Arzt- und Zahnarztkosten
Die tatsächlich bezahlten Versicherungsprämien können in begrenztem Umfang vom Einkommen abgezogen werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Abzug höher, da das Thurgauer Stimmvolk 2020 für eine Erhöhung gestimmt hat.
Auf kantonaler Ebene betragen die Maximalbeträge der Versicherungsprämien:
- 7’000 Franken für Ehepaare und Partner
- 3’500 Franken für Einzelpersonen
- 1'000 Franken pro Kind
Wichtig: Wenn das Total der Krankheitskosten, also beispielsweise das Total der Arzt- und Zahnarztkosten, 5 % des Nettoeinkommens übersteigt, dürfen die effektiven Kosten, die diese 5 % übersteigen, abgezogen werden.
Tipp 3: Steuerabzug durch Spenden
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen und politische Parteien können vom Einkommen abgezogen werden. Im Kanton Thurgau sind folgende Abzüge erlaubt:
- Gemeinnützige Organisationen: Bei einem Nettoeinkommen bis 40'000 Franken sind maximal 8'000 Franken erlaubt. Ist das Nettoeinkommen höher, dürfen davon 20 Prozent für Spenden abgezogen werden.
- Politische Parteien: maximal 10'000 Franken, unabhängig vom Nettoeinkommen.
Wichtig: Die Spendenbestätigung muss der Steuererklärung (ab einem Betrag von 1000 Franken) beigelegt werden.