Junger Mann weiss nicht, wofür ein Freizügigkeitskonto gebraucht wird und grübelt nach.

Wer arbeitet, zahlt in die Pensionskasse ein und sorgt für sein Alter vor. Wer entlassen wird, oder freiwillig eine Zeit lang nicht mehr arbeitet, muss seine Vorsorge überdenken. Freizügigkeitsleistungen können in dieser Zeit auf einem Freizügigkeitskonto parkiert und über Zinszuwachs oder Renditen vermehrt werden.

Die Altersvorsorge beruht auf drei Säulen:
  • der staatlichen Vorsorge (AHV, 1. Säule), welche existenzsichernde Basisleistungen als Ziel hat.
  • der beruflichen Vorsorge (BVG, 2. Säule), welche den gewohnten Lebensstandard in angemessener Weise ermöglichen soll.
  • der privaten Vorsorge (Säulen 3a und 3b) für die individuelle Ergänzung zu den Leistungen aus den ersten beiden Säulen.


Die 1. und 2. Säule decken in der Pensionierung rund 60 Prozent des letzten Einkommens ab. Die 2. Säule ist für viele das Haupteinkommen nach der Pensionierung. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst früh Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt werden. Nach Vollendung des 17. Altersjahrs werden bereits Beiträge für Risikoleistungen erbracht. Ab dem 25. Altersjahr werden Sparbeiträge in die 2. Säule geleistet. Was passiert aber, wenn jemand arbeitslos wird und keiner Pensionskasse mehr angeschlossen ist? Das Gesetz schreibt vor, dass das angesparte Pensionskassenguthaben im Vorsorgekreislauf bleibt. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann ein Bezug beantragt werden.

Was ist ein Freizügigkeitskonto und wann brauche ich es?

Wer seine Stelle verliert oder kündigt, zum Beispiel wegen Babypause, Weiterbildung oder Weltreise, muss seine Austrittsleistungen samt Zins, also das bisher in die 2. Säule einbezahlte Vorsorgeguthaben, auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder in eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung überweisen. Dort wird es parkiert, bis man wieder arbeitet und einer Pensionskasse angeschlossen ist. 

Das Freizügigkeitskonto bzw. die Freizügigkeitspolice ist demnach ein Konto bzw. eine Police, wo das Guthaben aus der Pensionskasse sicher zwischengelagert wird, sofern noch kein Anspruch auf Altersleistungen aus der Pensionskasse besteht. Das Konto, oder die Police, kann bei jeder Freizügigkeitsstiftung eröffnet werden, die das Guthaben verzinst oder anlegt. Eröffnen Sie bei einer längeren Arbeitsauszeit kein Konto oder keine Police, wird Ihre Freizügigkeitsleistung in der Regel nach sechs Monaten, spätestens aber nach zwei Jahren nach dem Freizügigkeitsfall, automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen und dort in Ihrem Namen vorübergehend oder bis zu Ihrer Pensionierung deponiert. Sie dürfen Ihre Austrittsleistung auf maximal zwei Freizügigkeitskonti übertragen lassen. Zwei Konten bei der gleichen Stiftung sind nicht erlaubt.

Was ist eine Freizügigkeitsstiftung?

Freizügigkeitsleistungen von Banken versus Versicherungen

Freizügigkeitsstiftungen werden von Banken oder Versicherungsgesellschaften geführt. Banken bieten verzinste Freizügigkeitskonten an und legen die Guthaben auf Wunsch in Wertschriften an. So ist es Ihnen möglich, Ihr Guthaben während dem Lagern zu vermehren. 
Versicherungen bieten verzinste Freizügigkeitspolicen inkl. Versicherungsschutz an. Der Versicherungsschutz ist jedoch immer mit Kosten verbunden, weshalb individuell geklärt werden sollte, ob ein Bedarf besteht.

Sicherheitsaspekt

Der wohl wichtigste Unterschied zwischen Freizügigkeitslösungen von Banken und Versicherungen betrifft den Sicherheitsaspekt. Denn im Vergleich zu den Versicherungsgesellschaften unterliegen Banken dem System des Einlegerschutzes, in dem eine strenge Regulierung, Überwachung und Systemstabilität sowie Einlagesicherung vorhanden ist. Die Thurgauer Kantonalbank bietet ausserdem für Freizügigkeitskonten der Swisscanto Sicherheit durch unbeschränkte Staatsgarantie.

Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot?

Je nach Dauer des Arbeitsunterbruchs lässt sich das Freizügigkeitskonto oder das Freizügigkeitsdepot empfehlen. Für ein kürzeres Zwischenlagern eignet sich eher die Überweisung Ihres Vorsorgeguthabens auf ein Freizügigkeitskonto. Dauert Ihr Arbeitsunterbruch länger (mehr als 3 - 5 Jahre), oder haben Sie bereits ein Freizügigkeitskonto und möchten eine Ergänzung dazu, kann sich ein Freizügigkeitsdepot für Sie lohnen. 

Vorteile von Freizügigkeitsdepots

Bei der Variante Depot kann das Vorsorgeguthaben in Wertschriften investiert werden, um höhere Erträge zu erwirtschaften. Das Geld arbeitet quasi während Ihres Arbeitsunterbruchs. 

Es gibt noch weitere Gründe, die für ein Freizügigkeitsdepot sprechen. Die Zinsen auf den Kontoguthaben werden von der Teuerung aufgefressen, die Freizügigkeitsleistungen verlieren teuerungsbereinigt an Wert. Wer mittel- bis langfristig denkt, sollte in Wertschriften investieren. Die Kurse schwanken, aber die Renditechancen sind mit grosser Wahrscheinlichkeit höher.

Bei Wertpapieranlagen empfehlen wir Ihnen dringend eine Beratung, in der Ihre Beraterin oder Ihr Berater ein Anlageprofil (Risikobereitschaft & Risikofähigkeit) erstellt, um so gemeinsam mit Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Anlagestrategie zu ermitteln. 

Gut zu wissen:

TKB-Kundinnen und -Kunden haben die Wahl zwischen dem Swisscanto Freizügigkeitskonto (Zinssatz 0,8 Prozent) und ab 100 000 Franken dem TKB Freizügigkeitskonto PensFree (0,7 Prozent). Das Guthaben auf dem TKB Freizügigkeitskonto PensFree wird von unseren Anlageprofis bis zu einem Anteil von 85 Prozent in Aktien investiert, was höhere Renditechancen ermöglicht.

Wann werden Freizügigkeitsleistungen ausbezahlt?

Sobald Sie eine neue Stelle antreten, muss die Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Das Guthaben kann in wenigen Ausnahmefällen auch vorzeitig ausbezahlt werden, nämlich wenn:

  • eine volle Invalidenrente bezogen wird,
  • hauptberuflich eine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird,
  • die Schweiz endgültig verlassen wird, unter Einschränkungen von Barauszahlungen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, nach Island, Liechtenstein oder Norwegen gemäss dem Freizügigkeitsgesetz, 
  • selbstbewohntes Wohneigentum erworben wird.

Wichtig: Altersleistungen von Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonten dürfen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters ausbezahlt werden. Sie werden bei Erreichen des Referenzalters fällig. Weist die versicherte Person nach, dass sie weiterhin erwerbstätig ist, so kann sie den Leistungsbezug höchstens fünf Jahre über das Erreichen des Referenzalters hinaus aufschieben.

Was passiert mit Freizügigkeitsleistungen im Todesfall?

Die Freizügigkeitsleistungen fallen nicht in den Nachlass. Gemäss der Freizügigkeitsverordnung wird die Freizügigkeitsleistung für die Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Todesfall begünstigen Personen ausbezahlt. Gemäss der Freizügigkeitsverordnung werden folgende Begünstigte berücksichtigt:

1.

Die Ehegattin oder der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, die minderjährigen Kinder sowie die in Ausbildung stehenden Kinder unter 25 Jahren.

2.

Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, die mit ihr in den letzten fünf Jahren ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen.

3.

Die volljährigen Kinder mit abgeschlossener Ausbildung, die Eltern oder die Geschwister.

4.

Die übrigen gesetzlichen Erben laut Erbschein.

Vorsorgeberatung ist so individuell wie Sie

Wir hören Ihnen aufmerksam zu, analysieren Ihre Situation fundiert und schlagen Ihnen massgeschneiderte Lösungen vor. Zum Beispiel, wie Sie auch ohne Pensionskasse fürs Alter vorsorgen, Ihr Vorsorgekapital vermehren oder Ihre Altersvorsorge optimieren können. Kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Experten via Vorsorge-Hotline.

Experten-Hotline für Vorsorgefragen

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