Strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen

Um Geldwäscherei besser zu verhindern, verlangt der Schweizer Finanzplatz ab dem 20. November 2025 bei Zahlungen klar strukturierte Adressangaben. Das gilt für alle Beteiligten – Zahler, Empfänger und Banken – bei Inlands- und Auslandszahlungen über SIC, SWIFT und SEPA.

Was bedeutet "strukturierte" Adresse?

Strukturierte Adresse bedeutet, dass die Adressdaten getrennt (jeweils in separaten Feldern) erfasst werden. Für Strassenname, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land ist also jeweils ein eigenes Feld zu verwenden. Der Finanzplatz schreibt vor, dass mindestens die folgenden Elemente vorhanden sein müssen:

  • Name
  • Ort
  • Land

Bisher war es auch möglich, die gesamte Adresse in einem einzigen Feld zu erfassen. Das ist nicht mehr erlaubt. Aus diesem Grund müssen bei Zahlungen, in welchen die Adressdaten in einem einzigen Feld erfasst waren, diese Daten nacherfasst werden. 

Bitte ergänzen Sie, wenn Sie dazu aufgefordert werden, mindestens den Ort und das Land in Ihren Zahlungen.

Wir empfehlen jedoch, vollständig strukturierte Adressen inklusive der nicht obligatorischen Daten wie Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl zu verwenden, um Zahlungsrückweisungen zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der SIX AG.

Strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen (Sie bezahlen eine Rechnung)

Die manuelle Erfassung im Olivia E- und Mobile-Banking ist bereits seit längerem auf die strukturierte Adresse ausgelegt. Zahlungsaufträge, welche Sie in den letzten Monaten erfasst haben, sind strukturiert und entsprechen den regulatorischen Vorgaben.

Beim Scannen einer QR-Rechnung kann es vorkommen, dass Sie die Adressdaten (mindestens Ort und Land) manuell ergänzen müssen. Dies liegt daran, dass die Adressdaten vom Rechnungssteller in unstrukturierter Form im QR-Code hinterlegt wurden.

Die Ergänzung der Daten kann auch bei Daueraufträgen oder Zahlungsvorlagen nötig sein. Muss bei der Ausführung einer Zahlungsvorlage der Ort oder das Land ergänzt werden, empfehlen wir Ihnen die Vorlage anzupassen (bearbeiten) und erneut zu speichern. Damit ist die Vorlage an sich strukturiert und muss bei der nächsten Ausführung nicht wieder ergänzt werden. Dasselbe gilt für Daueraufträge.

Erstellen Sie Zahlungsaufträge mit einer Buchhaltungssoftware (pain.001- oder MT101-Dateien), ist es zwingend notwendig, dass Ihre Software Zahlungen mit einem Ausführungsdatum nach dem 13. November 2026 mit strukturierten Adressen erstellt.

Zahlungsaufträge, welche nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, können nach dem 13. November 2026 nicht mehr verarbeitet werden und müssen von der Bank zurückgewiesen werden.

Dürfen wir Sie persönlich beraten?

Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.