Aufenthaltsbewilligung
Nach der Einreise müssen Sie sich bei der Wohngemeinde anmelden und den Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung stellen. Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- Miet- oder Kaufvertrag
- ggf. bestehende Aufenthaltsbewilligung
- Arbeitsvertrag
- Eheurkunde oder Familienbuch
- Geburtsurkunde für minderjährige Kinder, eventuell Sorgerechtsregelung
- Nachweis der aktuellen Krankenversicherung
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Migrationsamts Thurgau.
Zoll
Damit auch Ihre persönlichen Gegenstände wie der Hausrat oder Ihr Auto übergesiedelt werden können - hier nützliche Links:
Übersiedlungsgut in die Schweiz einführen
Steuern
Mit dem neuen Wohnsitz beginnt die Steuerpflicht in der Schweiz. Bei einem Bewilligungsstatus B wird die Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen. Bei einem Einkommen ab CHF 120 000.– pro Jahr oder dem Bewilligungsstatus C muss eine Steuererklärung beim kantonalen Steueramt eingereicht werden. Die Höhe der Steuer unterscheidet sich nach Wohngemeinde.
TIPP: Steuervorteil durch die Säule 3a nutzen.
Versicherungen
- Krankenversicherung: Grundversicherung ist Pflicht, Zusatzversicherung für bessere Leistungen sind möglich, Abschluss spätestens 3 Monate nach Umzug in die Schweiz
- Privathaftpflichtversicherung
- Haushaltversicherung
- Motorfahrzeugversicherung: spätestens 12 Monate nach Umzug in die Schweiz muss eine Ummeldung des Fahrzeuges sowie die Umschreibung des Führerscheines (Führerausweis) erfolgen.
- Unfallversicherung: Abdeckung durch den Arbeitgeber beruflich und privat (Aufzählung nicht abschliessend)
TIPP: Dauerhafte Leistungssicherung aus Deutschland durch Versicherungscheck mindestens einen Monat vor Umzug. Bei Fragen können wir gerne einen Kontakt herstellen.
Altersvorsorge
In der Schweiz besteht das Vorsorgesystem aus drei Säulen. Möchten Sie sich einen Überblick über Ihre persönliche Vorsorgesituation verschaffen?
Bankkonto
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Weitere Informationen
Dürfen wir Sie persönlich beraten?
Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.