Viele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer schätzen ihre finanzielle Situation im Ruhestand zu rosig ein. Oft, weil sie sich zu spät mit Fragen wie der finanziellen Tragbarkeit ihrer Immobilie im Alter beschäftigt haben. Wer seine Pensionierung früh genug plant, muss sich weniger Sorgen um sein Haus oder seine Wohnung machen.
Immer mehr Wohneigentum in der Schweiz ist im Besitz von Personen im Pensionsalter. Rentnerhaushalte besitzen fast die Hälfte aller selbst bewohnten Häuser und Wohnungen. Die meisten Eigenheimbesitzenden wollen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben – soweit sie es sich leisten können und ihre Gesundheit dies zulässt. Die Finanzierung bzw. Tragbarkeit der Hypothek nach der Pensionierung hängt jedoch stark von ihren Wohnkosten und ihrem Einkommen ab.
Pensionierung: Weniger Geld fürs Leben
Trotz Altersvorsorge müssen viele Rentnerinnen und Rentner mit deutlich weniger Geld auskommen als vor der Pensionierung. Die obligatorische staatliche und berufliche Vorsorge (1. und 2. Säule) deckt 60 Prozent oder weniger ihres letzten Erwerbseinkommens ab. Die private Vorsorge (3. Säule) schliesst die so entstehende Vorsorgelücke nur teilweise. Die meisten Pensionierten müssen deshalb mit 70 bis 80 Prozent ihres letzten Einkommens leben. Zu wenig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, obwohl sie dank der Wertsteigerung ihrer Immobilie zumindest auf dem Papier vermögend sind. Um die Tragbarkeitsrichtlinien weiterhin zu erfüllen, müssen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mindestens ihre 2. Hypothek abzahlen bzw. bis zur Pensionierung amortisieren und damit ihre Wohnkosten reduzieren.
Tragbarkeit der Hypothek im Alter
Die Wohnkosten sollten 33 Prozent des Bruttohaushalteinkommens nicht übersteigen. Die Kosten für Hypothekarzinsen werden mit einem kalkulatorischen Zinssatz (aktuell 5 Prozent) und die Unterhaltskosten mit 1 Prozent des Kaufpreises (für ältere Häuser) berechnet. In unserem Beispiel reicht das Einkommen nach der Pensionierung nicht, um die Tragbarkeit sicherzustellen. Die Hypothekarschuld dürfte nach der Pensionierung 450 000 Franken nicht übersteigen, damit die Tragbarkeit gegeben ist. Es wird in jedem Fall empfohlen, die Finanzierung frühzeitig mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater zu prüfen.
Tragbarkeitsrechnung
Vor der Pensionierung | Nach der Pensionierung | Mit zusätzlicher Amortisation | |
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Kaufpreis | 900 000 Franken | 900 000 Franken | 900 000 Franken |
Hypothek | 660 000 Franken | 594 000 Franken | 450 000 Franken |
Hypothekarzinsen | 33 000 Franken | 29 700 Franken | 22 500 Franken |
Amortisation | 4 400 Franken | - | - |
Unterhaltskosten | 9 000 Franken | 9 000 Franken | 9 000 Franken |
Wohnkosten | 46 400 Franken | 38 700 Franken | 31 500 Franken |
Bruttoeinkommen | 145 000 Franken | 95 000 Franken | 95 000 Franken |
Tragbarkeit | 32 Prozent | 41 Prozent* | 33 Prozent |
*Es handelt sich hier um ein Berechnungsbeispiel.
Viele Eigenheimbesitzende schätzen ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung optimistischer ein, als sie sein wird. Das bringt manche in Bedrängnis und führt im schlimmsten Fall zum Zwangsverkauf des Eigenheims. Auch finanziell bessergestellte Pensionierte sollten sich frühzeitig Gedanken machen und mit dem TKB Tragbarkeitsrechner für die Pension simulieren, wie sich die Tragbarkeit verändert.
Finanzierung der Liegenschaft im Alter sicherstellen
Wohneigentümerinnen und -eigentümer sollten sich ab dem 50. Altersjahr überlegen, wie sie ihre Ausgaben senken und ihre Einnahmen steigern, um die Tragbarkeit aufzubessern. Mit diesen Massnahmen sichern sie frühzeitig die langfristige Tragbarkeit ihrer Immobilie - auch für die Zeit nach der Pensionierung:
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Sie könnten einen Sparplan in Anlagen aufsetzen und z.B. 500 Franken monatlich in eine globaldiversifizierte Aktienanlage investieren. Bei einer durchschnittlichen Rendite von 4,70 Prozent (nach Abzug der Kosten für die Vermögensverwaltung) ergibt das nach 15 Jahren (180 Monaten) ein Sparguthaben in Höhe von 130 800 Franken.
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Noch vor Alter 50 sollten sie mit der 3. Säule Reserven bilden und Vorsorgelücken schliessen (je früher, desto besser).
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Sie müsse die 2. Hypothek innerhalb von 15 Jahren oder aber bis spätestens zum 65. Lebensjahr vollständig amortisieren.
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Sobald die Kinder aus dem Haus sind, könnten sie das grosse Haus mit Garten verkaufen und eine altersgerechte Wohnung in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten und Gesundheitsvorrichtungen kaufen.
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Vor der Pensionierung sollten sie sich überlegen, wie sie ein Zusatzeinkommen erwirtschaften können, zum Beispiel mit einer Einliegerwohnung .
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Ab 60 könnten sie ihr Einkommen mit einer Umkehrhypothek (z.B. TKB Immo-Rente) aufbessern. Dafür wird die 1. Hypothek erhöht und das Kapital als monatliche Rente ausbezahlt.
Möglichkeiten, die Rente aufzubessern
Eine Immobilie kann im Alter finanzielle Sicherheit bieten. Mit dem Verkauf auf Rentenbasis können regelmässige Einkünfte erzielt werden, die ein sorgenfreies Leben im Alter ermöglichen. Neben der finanziellen Stabilität macht der Verbleib im geliebten Zuhause den Immobilienverkauf auf Rentenbasis so attraktiv und sinnvoll. Hier gibt es drei Varianten zur Auswahl. Alternativ bietet die TKB mit der Immo-Rente eine Umkehrhypothek , bei welcher das Wohneigentum nach wie vor in den Händen der oder des Eigenheimbesitzenden bleibt (4. Variante in der Abbildung).
Welche Variante zu Ihnen passt, entscheiden Sie!
Variante 1 Verrentung mit Wohnrecht |
Variante 2 Verrentung mit Nutzniessung |
Variante 3 Verrentung mit Verkäuferdarlehen |
Variante 4 Umkehrhypothek |
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Bleibt Eigentümerin / Eigentümer | Nein | Nein | Nein | Ja |
Bezahlt Miete | Nein | Nein | Ja | Nein |
Bezahlt Hypozins | Nein | Ja | Nein | Ja |
Bezahlt Unterhalt | Ja | Ja | Nein | Ja |
Bezahlt Nebenkosten | Ja | Ja | Ja | Ja |
Bezahlt Sanierung | Nein | Nein | Nein | Ja |
Immobilie wird vererbt | Nein | Nein | Nein | Ja |
Lebenslängl. Recht, darin zu wohnen | Ja | Ja | Nein | Ja |
Quelle: Christine Hegglin Schorderet, Präsentation "Vorsorge Update 2019"
Hypothek amortisieren oder nicht?
Viele Wohneigentumsbesitzerinnen und -besitzer möchten nach der Pensionierung einen grossen Anteil ihrer Hypothek amortisieren. Das Geld dafür bringen sie vom gesparten Vorsorgeguthaben in der Pensionskasse auf, welches mit der Pensionierung frei wird. Hat man seine Hypothek einmal zu grossen Teilen zurückbezahlt, so ist es für Pensionierte kaum möglich, sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzustocken. Viele Banken lehnen eine Erhöhung in diesem Fall aufgrund der fehlenden Tragbarkeit ab.
Tipp
Eigenheimbesitzende, die ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch sanieren oder alterstauglich umbauen wollen, sollten das tun, solange sie erwerbstätig sind. Dann haben sie noch ein höheres Einkommen, womit eine Erhöhung der Hypothek tragbar ist. Ausserdem sollten sie beachten, dass nach der Rückzahlung der Hypothek die Steuerrechnung höher ausfällt, weil weniger Schuldzinsen abgezogen werden können. Um sich einen Steuervorteil zu verschaffen und genügend Reserven für unvorhergesehene Kosten anzulegen, sollten diese Aspekte bei der Abzahlung beachtet werden.
Wohneigentum im Alter: Wichtige Fragen
Viele Eigenheimbesitzende machen sich vor allem Sorgen über die Tragbarkeit , wenn sie sich gedanklich auf den Ruhestand vorbereiten. Es gibt aber noch weitere wichtige Punkte, die frühzeitig geklärt werden sollten. Am besten werden diese Fragen mit der Familie und der Bank besprochen:
- Soll das Haus oder die Wohnung behalten und selber bewohnt, vermietet oder verkauft, verschenkt oder verrentet werden?
- Ist es sinnvoll, neben der 2. Hypothek auch die 1. Hypothek (vollständig oder teilweise) zurückzuzahlen?
- Ist eine Hypothek mit kurzer oder langer Laufzeit nach der Pensionierung sinnvoller? (Rechtzeitig auch die Anpassung der Tranchen prüfen, bevor eine längere Laufzeit ins Auge gefasst wird.)
- Was passiert mit dem Haus oder der Wohnung bei einem Todesfall?
- Wie könnte das Haus oder die Wohnung den Kindern und/oder Enkelkindern hinterlassen werden?
Unsere Expertinnen und Experten begleiten Sie Schritt für Schritt
Die Antworten sind so individuell wie Sie selbst und hängen von vielen Faktoren ab, die sich gegenseitig beeinflussen. Zum Beispiel von Ihrer finanziellen Situation, aber auch von Ihren Lebensumständen oder Ihren Zielen. Deshalb gibt es keine Standardantworten, die für alle passen. Die TKB Fachspezialistinnen und Fachspezialisten kennen sich mit Hypotheken, Immobilien und der Nachlassplanung bestens aus. Unser erfahrenes Team steht Ihnen beratend zur Seite und erarbeitet die passende Planung gemäss Ihren individuellen Bedürfnissen. Vereinbaren Sie am einfachsten einen Beratungstermin für eine kostenlose Standortbestimmung.
Planen Sie frühzeitig, damit Sie den wohlverdienten Ruhestand entspannt geniessen können.
Glossar
Zeitrente | Rente für gewisse Dauer (durchschnittlich 7 Jahre) |
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Leibrente | Lebenslängliche Rente |
Marc Rodel, Senior Finanzplaner mit eidgenössischem Fachausweis, stand für diesen Beitrag mit seinem Expertenwissen unterstützend zur Seite. Seit März 2020 berät er sowohl Privat- wie auch Geschäftskunden und erstellt ihnen persönliche Finanz- und Pensionsplanungen. Ausserdem hält er an diversen Anlässen Vorträge und sensibilisiert das Publikum für wichtige Themen in Sachen Pensionierung. Als Prüfungsexperte nimmt Marc Rodel mündliche und schriftliche Prüfungen von Banklernenden ab und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung von gut ausgebildeten Fachleuten in der Branche. In seiner Freizeit ist Marc Rodel vorwiegend in den Bergen unterwegs, denn Ski- und Hochtouren sowie das Klettern sind seine Leidenschaft. Wie in seiner Arbeit, legt Marc Rodel auch hier viel Wert auf eine sorgfältige Routenplanung, damit er sicher den Gipfel erreicht.