Ehepaar, welches dank der Umkehrhypothek sorgenfrei im Eigenheim im Ruhestand lebt.

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, nutzt oft seine Ersparnisse oder seine private und berufliche Vorsorge. Die Gefahr: Nach der Pensionierung sind die flüssigen Mittel plötzlich kleiner als gedacht und reichen gerade so für die alltäglichen Ausgaben. Ist also der Traum vom dritten Lebensabschnitt in der eigenen Immobilie ausgeträumt?

Herr und Frau Schweizer setzen für die Erfüllung ihres Wohntraums gerne einen Grossteil ihrer Ersparnisse als Eigenmittel ein. Zudem tätigen viele einen Vorbezug aus der Pensionskasse und der privaten Vorsorge. Das zusätzlich benötigte Geld leiht einem die Bank in Form einer Hypothek. Um diese Schuld zu begleichen, greifen Wohneigentümerinnen und -eigentümer ebenfalls auf das Ersparte zu. Dies hat weitreichende Auswirkungen.

Denn: Fast das gesamte Vermögen steckt in der eigenen Immobilie fest und ist nach der Pensionierung nicht mehr als flüssige Mittel verfügbar. Viele Bald-Pensionäre mit Eigenheim stellen sich daher die Frage, ob sie sich ihr Haus oder ihre Wohnung nach der Pensionierung noch leisten können. Die Rente reicht ihnen zwar für die täglichen Ausgaben aus, doch bleibt für die langersehnte Reise, grössere Investitionen oder Renovationen nichts mehr übrig.

Ist der Verkauf der Immobilie die einzige Lösung?

Während des dritten Lebensabschnittes ist das Eigenheim von besonderer emotionaler Bedeutung. Das Wohnen in der eigenen Immobilie verleiht Sicherheit und Vertrautheit in einer Zeit, in der sich so einiges im Leben verändert. Für viele pensionierte Wohneigentümerinnen und -eigentümer kommt daher ein Verkauf nicht in Frage.

Eine konventionelle Aufstockung der Hypothek ist aufgrund des geringen Renteneinkommens meistens nicht möglich. Grund: Die finanzielle Tragbarkeit ist zu gering. Die Sicherheit für die Bank ist somit nicht gegeben.

Die Immobilienrente, oft auch auch Umkehrhypothek genannt, ist die Alternative zum Verkauf

Eine Lösung aus diesem Dilemma ist die sogenannte Umkehrhypothek, auch bekannt als Immobilienrente. Hierbei beleiht man sein Haus oder seine Wohnung und stockt so die Hypothek auf. So wird das in der Immobilie gebundene Vermögen frei und steht der Eigentümerin oder dem Eigentümer zur freien Verfügung – zum Beispiel als Zustupf zur Rente oder um sich Wünsche zu erfüllen.

Sicherheit Ihrer Liegenschaft durch die Immobilienrente und Umkehrhypothek.
TKB Immo-Rente

Die Thurgauer Kantonalbank bietet mit der TKB Immo-Rente eine Umkehrhypothek an. Mittels dieser Immobilienrente erhalten Sie finanzielle Sicherheit für Ihre Liegenschaft nach der Pensionierung

So funktioniert die Immobilienrente/Umkehrhypothek

Die Bank vereinbart mit Ihnen einen fixen Zinssatz und eine feste Laufzeit. Diese kann fünf bis maximal 15 Jahre betragen. Die Zinsen für die vereinbarte Laufzeit sind vom Auszahlungsbetrag bereits abgezogen.

Als Sicherheit für die Bank dient die Liegenschaft. Wie bei einer konventionellen Hypothek lastet auf dem Eigenheim ein Schuldbrief. Dadurch mindert sich der Nachlass im Todesfall.

So berechnet sich die Höhe der Immobilienrente/Umkehrhypothek

Beispiel: Festhypothek mit *Zinssatz 2.5 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren

Gewünschte Hypothek ./. Zinskosten für die ganze Laufzeit = ausbezahlter Hypothekenbetrag
CHF 500'000 ./. 0.025 x CHF 500'000 x 10  = CHF 375’000

 

*Der Zins dient als Beispiel. Der Zinssatz orientiert sich an den aktuellen Marktzinsen sowie dem finanziellen Spielraum des Antragstellers.

Die Immobilienrente/Umkehrhypothek kann auf zwei Arten bezogen werden

  • Kapital: Die Bank zahlt den Hypothekarbetrag in einer oder zwei Tranchen aus
  • Monatliche Rente: Der Hypothekarbetrag wird während der definierten Laufzeit als monatliche Rente ausbezahlt
Erklärung, wie Sie Ihre Immobilienrente beziehen.

Die passende Auszahlungsvariante ist abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck. Beim Rechenbeispiel oben beträgt die Rentenaufbesserung 3'125 Franken pro Monat während der Laufzeit von 10 Jahren. Wichtig: Die monatliche Auszahlung muss nicht als steuerbares Einkommen ausgewiesen werden.

Was geschieht nach Ablauf der Immobilienrente/Umkehrhypothek?

Ist die definierte Laufzeit zu Ende, prüft die Bank eine mögliche Verlängerung der Immobilienrente/Umkehrhypothek. Sollte dies nicht möglich sein oder will die Kundin oder der Kunde keine Weiterführung anstreben, gilt es nun die Schuld gegenüber der Bank zu begleichen. Diese Amortisation kann in monatlichen Raten oder aus einem Verkaufserlös der Immobilie getätigt werden.

Die Immorente der TKB läuft grundsätzlich über den Tod hinaus: Sollte die Hypothekarnehmerin oder der Hypothekarnehmer während der Laufzeit versterben, können die Erben die Hypothek übernehmen. Möchten sie die Liegenschaft verkaufen, können sie die Immobilienrente unter Berücksichtigung der üblichen Vorfälligkeitsentschädigung auch auflösen.

Frühzeitige Beratung der Umkehrhypothek & Immobilienrente durch Expert:innen.
Frühzeitiges planen lohnt sich

Welcher Bezug passt zu Ihnen? Kontaktieren Sie uns und finden Sie gemeinsam mit unseren Spezialistinnen und Spezialisten die passende Variante. Damit können Sie Ihr Eigenheim nach der Pensionierung noch länger geniessen.

Das Bild zeigt eine junge Frau, die auf einem Smartphone die Seite mit dem Thurgauer Eigenheimindex auf der TKB Website anschaut.
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