Eltern, die wissen, wie viel ihr Kind kostet, sind besser vorbereitet. Vorsorgen für die eigenen Kinder.

Eltern zu werden ist bereichernd, bringt aber auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Ob verheiratet oder im Konkubinat, angehende Eltern sollten zeitig über die Kosten und die finanzielle Planung für sich und ihre Kinder nachdenken. Durch gezielte Vorsorge und frühzeitige Planung können Sie eine solide rechtliche und finanzielle Grundlage schaffen. Erfahren Sie ausserdem, wie Sie auch mit knappem Budget für die Zukunft Ihres Kindes sorgen können!

Unverheiratet und Kinder: rechtliche und finanzielle Grundlagen

Für ein Leben im Konkubinat gibt es viele Gründe. Emotionale, wirtschaftliche und andere. Der Kanton Thurgau zählt 11'000 unverheiratete Paare, davon lebt jedes dritte mit mindestens einem Kind im Haushalt. Neben den steuerlichen Vorteilen und den höheren Altersrenten müssen Konkubinatspartner aber auch einige Nachteile hinnehmen. Denn in den Gesetzbüchern sind keine Regelungen für unverheiratete Paare zu finden. Dank dem Konkubinatsvertrag können Paare aber rechtlichen Problemen vorbeugen und sich absichern.

Vollumfänglich ist eine solche Absicherung dennoch nicht möglich. Denn bei der Geburt des gemeinsamen Kindes gibt es einige Punkte, die – anders als bei verheirateten Eltern – unbedingt noch zusätzlich beachtet und geregelt werden müssen.

Vaterschaftsanerkennung im Konkubinat

Für unverheiratete Eltern im Konkubinat ist die Vaterschaftsanerkennung im Thurgau ein zentraler Schritt. Anders als bei verheirateten Paaren, bei denen der Ehemann automatisch als Vater gilt, müssen unverheiratete Eltern die Vaterschaft offiziell beim Zivilstandsamt anerkennen. Es empfiehlt sich, dies bereits vor der Geburt des Kindes zu erledigen, um rechtliche Klarheit zu schaffen und um eine gemeinsame Namensführung zu ermöglichen.

Gemeinsame elterliche Sorge und Unterhaltsvertrag

Im Konkubinat haben Eltern nicht automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Sie müssen eine schriftliche Erklärung abgeben, die ihre Vereinbarung zur Betreuung und zum Unterhalt des Kindes festhält. Solange diese Erklärung beim Zivilstandsamt nicht vorliegt, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein Unterhaltsvertrag ist zwar nicht zwingend erforderlich, da die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem minderjährigen Kind seit 2013 gesetzlich geregelt ist, doch wird er Konkubinatspaaren empfohlen, um die finanziellen Verpflichtungen klar zu definieren und Missverständnisse zu vermeiden.

Erbschaft und steuerliche Regelungen

Ein weiterer wichtiger Punkt für unverheiratete Eltern betrifft die Erbschaft. Im Konkubinat haben Partner keinen gesetzlichen Erbanspruch. Daher sollten Paare, die sich gegenseitig begünstigen möchten, dies in einem Testament oder Erbvertrag festhalten. Das Kind gilt nach der Vaterschaftsanerkennung beim Vater automatisch als gesetzlicher Erbe.

Paar unterzeichnet den Vertrag fürs Konkubinat.
Alles geregelt im Konkubinat

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten der Erbschaftsberatung unterstützen Sie beim Aufsetzen eines Konkubinatsvertrags. Zudem zeigen sie Ihnen auf, wie Sie Ihren Konkubinatspartner im Todesfall begünstigen können.

Was kostet ein Kind in der Schweiz?

Die Kosten für ein Kind in der Schweiz sind oft eine unangenehme, aber wichtige Frage. Bereits bei der Geburt entstehen hohe Ausgaben für Erstanschaffungen wie Kinderwagen und Kindersitz, die das Budget junger Familien belasten. Danach belaufen sich die monatlichen Kosten für ein Neugeborenes auf etwa 300 bis 400 Franken. Bei zusätzlicher Drittbetreuung kommen im Schnitt noch 130 Franken pro Tag hinzu.

Je älter das Kind, desto höher die Ausgaben: Ab dem fünften Lebensjahr sind es bereits 1575 Franken pro Monat, und während der Teenagerzeit können die Kosten bis zu 1920 Franken erreichen, je nach Ausbildung. Wenn Kinder studieren, müssen Eltern variable Kosten für Transport und Unterkunft einplanen.

Die wichtigsten Kostenfaktoren in der Kindheit

Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, geht jedoch mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen einher. Laut einer Studie des Bundesamtes für Statistik kostet ein Kind in der Schweiz die Eltern bis zum 20. Lebensjahr durchschnittlich rund eine Million Franken. Eine an die Teuerung angepasste Berechnung der direkten Kinderkosten der Bildungsdirektion des Kantons Zürich vom 1. März 2025 zeigt auf, dass ein Kind zwischen 1440 und 1920 Franken pro Monat kostet. Von den rund eine Million Franken würden also etwa 390'000 Franken auf direkte Konsumkosten wie Wohnen, Verpflegung, Gesundheit und Kleidung entfallen.

(Eine Kinderkostenberechnung für den Kanton Thurgau ist nicht vorhanden. Die Zürcher Zahlen sollen zur Veranschaulichung dienen, wobei im Thurgau aufgrund z.B. tieferer Wohnkosten geringere Kinderkosten vermutet werden.)

Indirekte Kinderkosten: Zeit und entgangenes Einkommen

Zusätzlich zu den direkten Kosten müssen Eltern auch indirekte Kosten in Betracht ziehen. Diese sogenannten Zeitkosten entstehen vor allem durch entgangenes Einkommen, da viele Eltern ihre Erwerbsarbeit reduzieren, damit sie sich um die Kinderbetreuung kümmern können. Auch die unbezahlte Hausarbeit, wie das Fahren zu Freizeitaktivitäten, trägt zu diesen indirekten Kosten bei.

Direkte Kosten Indirekte Kosten
  • Wohnen
  • Verpflegung
  • Gesundheit
  • Bekleidung und Schuhe
  • Verkehr
  • Unterhaltung, Spielzeug
  • Kommunikation
  • Körperpflege, persönliche Ausstattung
  • Entgangenes Erwerbseinkommen der Eltern
  • Kinderbedingte Haus- und Familienarbeit
  • Zusätzliche Kosten für eine grössere Wohnung oder ein Auto


Wenn die Familie wächst, steigen auch die monatlichen Ausgaben! Interessanterweise sinken jedoch die monatlichen Ausgaben pro Kind bei mehreren Geschwistern, da Erstanschaffungen entfallen und Kleidung weitergegeben werden kann.

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Spartipps für Familien

Eine frühzeitige finanzielle Planung ist entscheidend, um die Kosten für Kinder zu bewältigen. Eltern sollten ein Budget erstellen, das Einnahmen und Ausgaben im Blick behält und regelmässig an die neuen Gegebenheiten angepasst wird. Denn oftmals ist es so, dass Eltern ihren Lebensstandard anpassen müssen. Eine langfristige Budgetierung hilft dabei, Sparpotenziale aufzuspüren, zu nutzen und das Familienbudget im Griff zu behalten. Darüber hinaus entlasten Kinderzulagen, Steuerabzüge und andere Familienangebote das Familienbudget. Trotzdem empfiehlt es sich, dass schon so früh wie möglich für den zukünftigen Nachwuchs gespart wird.

7 Tipps für Familien

Mit unseren Spartipps müssen Sie sich nicht einschränken, haben aber am Ende des Monats mehr Geld übrig.

Sparen, ohne zu verzichten

Zum Beispiel das Partyzelt und die Festbankgarnitur für den Kindergeburtstag.

Bücher in der Bibliothek, Spiele in der Ludothek, Fahrradanhänger beim Nachbarn.

Kleider, Bücher, Spielsachen und elektronische Geräte mit Nachbarn und Schulfreunden.

Fahren Sie beispielsweise ein Car-Sharing-Auto oder teilen Sie Werkzeuge.

Verkaufen Sie gut erhaltene Kinderkleider auf Flohmärkten oder online.

Krankenkassen jährlich vergleichen und prüfen, ob sich ein Wechsel der Grundversicherung auszahlt. Zudem gleich mitprüfen, ob man bei einer jährlichen einmaligen Zahlung von einem Rabatt profitieren kann.

Zum Beispiel bei Lagerprodukten wie Waschmittel, Hygieneartikel, Trinkwasseraktionen usw.

Konto für das Kind eröffnen

Eltern sollten für ihr Kind ein Sparkonto eröffnen, um finanzielle Sicherheit und langfristige Ziele zu fördern. Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto mehr Zeit hat das Geld, um sich durch Zinsen zu vermehren. Das angesparte Guthaben kann später dann für wichtige Ausgaben wie Bildung, Reisen oder den Führerschein des Kindes genutzt werden. Oder aber als Sicherheitsnetz bzw. finanzielle Reserve für unerwartete Ausgaben oder Notfälle dienen. Ausserdem lernen Kinder den Umgang mit Geld und die Bedeutung des Sparens von klein auf.

So eröffnen Sie ein Konto für Kinder, ohne dass Sie verheiratet sind.
Das richtige Konto für Ihr Kind

Die TKB steht Ihnen gerne zur Seite, wenn es darum geht, das richtige Finanzprodukt für Ihr Kind zu finden: vom Sparkonto bis hin zum Zielsparplan.

Langfristige Renditechancennutzen: Geld anlegen

Anstatt Geld also auf einem Sparkonto liegen zu lassen, sollten Sie als Eltern in Wertschriften investieren. Mit einer breiten Diversifizierung der Anlagen können Risiken minimiert und die Chancen auf hohe Renditen maximiert werden. Langfristige Investments erfordern Geduld, da die Märkte Schwankungen unterliegen, jedoch gut geplante Investments über Jahre hinweg erhebliches Vermögen aufbauen können. Auch mit kleinen Beträgen können Sie ein Vermögen für Ihr Kind aufbauen. Mehr zum Thema hier.

Eltern sollten genug früh für Kinder sparen.
Investieren Sie frühzeitig in die Zukunft Ihrer Kinder

Zahlen Sie die Kinder- und Ausbildungszulagen auf den Zielsparplan ein. Wir unterstützen Sie bei der finanziellen Vorsorge Ihre Kinder unter 18 Jahren und schenken Ihnen jährlich zum Geburtstag des Kindes 5 % auf Ihr einbezahltes Kapital (abzüglich Auszahlungen, maximal 50 Franken pro Jahr).

Zuweisung Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

Die Zuweisung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung für Eltern bzw. betreuende Personen und trägt dazu bei, finanzielle Nachteile aufgrund von Erziehungs- oder Betreuungsarbeit zu vermeiden. Diese Gutschriften sind Bestandteil der AHV (1. Säule) und stellen ein fiktives Erwerbseinkommen dar – daher sind sie auf keiner entlohnten Arbeitsleistung begründet.

Zweck der Gutschriften:

Ausgleich der Rentenansprüche der Eltern bzw. betreuenden Personen, die während dieser Zeit ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben müssen, ab ihrer Pension. Während dieser Zeit wird das fiktive Einkommen für die Rentenberechnung ab Pensionierung angerechnet und kann die Altersrente aus der 1. Säule erhöhen. Die Gutschrift unterstreicht die gesellschaftliche Wertschätzung der Erziehungs- und Betreuungsarbeit und fördert die Gleichstellung für Personen, die diese Arbeit übernehmen.

Doch wie unterscheiden sich die Gutschriften für Erziehung und Betreuung genau?

Betreuungsgutschriften

Betreuungsgutschriften können versicherte Personen für Jahre beanspruchen (jährliches Beantragen), in denen sie pflegebedürftige Verwandte, die leicht erreichbar waren, betreut haben. Als pflegebedürftig gelten die Verwandten, wenn sie von der AHV, IV, der Unfall- oder Militärversicherung eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen.

Wer gilt als pflegebedürftige Verwandte?

Als Verwandte gelten Eltern, Kinder, Geschwister und Grosseltern sowie Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder.

Voraussetzung leichte Erreichbarkeit

Ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften besteht nur, wenn sich die betreuende und die pflegebedürftige Person überwiegend, das heisst während mindestens 180 Tagen im Jahr, in derselben, leicht erreichbaren Wohnsituation befinden. Dies kann sein, wenn die betreuende Person im gleichen Haushalt lebt oder aber nicht weiter als 30 km entfernt von der pflegebedürftigen Person wohnt und nicht länger als eine Stunde benötigt, um bei ihr zu sein.

Erziehungsgutschriften

Erziehungsgutschriften werden den bei der AHV versicherten Personen für Zeitabschnitte gutgeschrieben, in denen sie Kinder unter ihrer elterlichen Obhut hatten. Dieser Zeitabschnitt wird ab dem Jahr nach der Geburt des (ersten) Kindes bis und mit dem Jahr gerechnet, in welchem das (jüngste) Kind 16 Jahre alt wird. Erziehungsgutschriften werden also nicht pro Kind, sondern pro Erziehungsjahr angerechnet.

Alleinstehende Personen (ledige, geschiedene und verwitwete) können während der Erziehungsjahre die ganze Erziehungsgutschrift beanspruchen. Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt des Kindes bzw. der Kinder. Wenn zum Beispiel bei einer Scheidung das Kind bei der Mutter lebt, erhält sie die Gutschriften. Natürlich kann der Scheidungsrichter oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB dies auch anders verordnen. Personen hingegen, die während der Erziehungsjahre verheiratet waren, haben die Erziehungsgutschriften mit dem Ehegatten zu teilen.

Berechnung Erziehungsgutschriften

Für die Ermittlung des Durchschnitts aus den Erziehungsgutschriften ist die Anzahl sämtlicher anrechenbarer Erziehungsjahre ausschlaggebend. Diese werden dann mit der dreifachen jährlichen minimalen Altersrente aus der 1. Säule multipliziert und durch die gleiche Anzahl Beitragsjahre, die auch für die Ermittlung des Durchschnitts aus Erwerbseinkommen massgebend ist, dividiert.

  • Die Höhe der dreifachen jährlichen Minimalrente ist diejenige Minimalrente, die im Jahr der Pensionierung der/des Versicherten geltend ist, mal 3. Im Jahr 2025 beträgt die minimale AHV/IV-Rente 1260 Franken pro Monat. Dies macht im Jahr 15'120 Franken aus und mit 3 multipliziert ist das eine dreifache minimale Altersrente in Höhe von 45'360 Franken, die für die Berechnung massgebend ist.
  • Das Referenzalter für Frauen wurde mit der Reform AHV 21 auf 65 Jahre angehoben. Mehr Details zur Reform AHV 21 gibt’s hier. Nach der schrittweisen Erhöhung des Referenzalters der Frauen wird die volle Beitragsdauer auch für die Frauen 44 Jahre betragen. Für eine AHV-Vollrente werden demnach 44 Beitragsjahre geleistet werden müssen. Weist dies eine Lücke auf, wird die Rente gekürzt und eine Teilrente ausbezahlt.

 

Wenn wir nun vom Pensionierungsalter (Referenzalter) 65 Jahre und von 44 Beitragsjahren ausgehen, dann wäre unsere Berechnung wie folgt:

Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften dürfen zusammen mit der Einzelrente oder bei Verheirateten mit der ordentlichen Ehepaarrente nicht die maximale jährliche Einzelrente von CHF 30’240 (12 x 2’520 Franken) oder bei Verheirateten die maximale plafonierte Ehepaarrente von CHF 45’360 (150% von CHF 30’240) übersteigen.

Unsere Empfehlung: Bestellen Sie bei der Ausgleichskasse Ihren individuellen Kontoauszug (IK), um sich einen Überblick zu verschaffen. Darauf sind sämtliche AHV-Einkommen ersichtlich und zusammengezählt aufgeführt. Zu diesem Total werden die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften dazugezählt und anschliessend durch 44 Beitragsjahre dividiert, um das massgebliche durchschnittliche Jahreseinkommen zu berechnen. Ab Alter 60 lohnt es sich, bei der Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung zu beantragen. Die Rentenvorausberechnung gibt Auskunft, mit welcher Rente Sie ab Referenzalter rechnen können.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine gute finanzielle Vorsorge und frühzeitige Planung entscheidend sind, um die Zukunft der Kinder abzusichern und ihnen die besten Möglichkeiten zu bieten. Eltern sollten sich bewusst mit den finanziellen Aspekten ihrer Rolle auseinandersetzen und proaktive Schritte unternehmen, um ein solides Fundament für die finanzielle Sicherheit ihrer Familie zu schaffen.

Wie steht es eigentlich um Ihre Finanzen & Vorsorge?

Wir unterstützen Sie bei Fragen zu Ihren Geldanlagen

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Quellenangaben:
Paul Hasler
Leiter Vertriebsregion Private Banking See

Paul Hasler, Leiter Vertriebsregion Private Banking See, hat mit seinem profunden Fachwissen diesen Beitrag gemeinsam mit dem Redaktionsteam erarbeitet. Paul ist seit 12 Jahren bei der Thurgauer Kantonalbank, führt ein 6-köpfiges Team aus Fachspezialisten und verantwortet die Markt- und Kundenentwicklung sowie die Führung der Vertriebsregion Private Banking. Er akquiriert und berät mit seiner langjährigen Erfahrung vermögende Privatkunden. In seiner Freizeit ist Paul vorwiegend mit seiner Frau und seinen Kindern in den Bergen unterwegs. Als begeisterter Skifahrer verbringt er viel Zeit im Oberengadin. Kulturevents runden seine Freizeitaktivitäten ab.