Ja zur Individualbesteuerung: Ab spätestens 2032 gilt das neue Steuerregime. Für Ehepaare ändert sich damit vieles grundlegend, etwa die Besteuerung von Einkommen, Vermögen und Vorsorge. Welche Haushalte sparen, wer mehr zahlt und worauf Sie jetzt achten sollten – unser Blog liefert Antworten.
Individualbesteuerung: Das wurde beschlossen
Am 8. März 2026 haben die Schweizerinnen und Schweizer dem Wechsel zur Individualbesteuerung zugestimmt. Das bedeutet: Künftig versteuert jede Person ihre Einkünfte und ihr Vermögen individuell – egal, ob sie verheiratet ist oder nicht. Die gemeinsame Steuererklärung für Ehepaare sowie der Verheiratetentarif fallen weg. Neu gelten bei der direkten Bundessteuer einheitliche Tarife und höhere Kinderabzüge: Statt 6800 Franken können Eltern künftig 12 000 Franken pro Kind geltend machen – hälftig geteilt auf zwei Steuererklärungen.
Nachfolgend erfahren Sie, welche Auswirkungen diese Neuerungen konkret haben.
Die wichtigsten Folgen der Individualbesteuerung im Überblick
- Spätestens ab 2032 füllen auch verheiratete Personen separat je eine eigene Steuererklärung aus.
- Ehepaare mit einem ähnlich hohen Einkommen bezahlen künftig weniger direkte Bundessteuer.
- Einverdiener-Haushalte und Alleinstehende werden zum Teil stärker belastet.
- Aus steuerlicher Sicht lohnen sich Investitionen in die Säule 3a nicht mehr in jedem Fall.
- Der Bund rechnet mit Steuerausfällen. Das kann zu allgemein höheren Steuertarifen führen.
Welche Folgen hat die Individualbesteuerung?
Mit der Individualbesteuerung endet die sogenannte «Heiratsstrafe» bei der direkten Bundessteuer. Was ist damit gemeint? Bislang wurden die Einkommen von Ehepaaren bei der Steuerveranlagung zusammengezählt. Dadurch mussten Eheleute häufig mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit gleich hohem Einkommen. Der Grund ist die Steuerprogression. Sie sorgt dafür, dass höhere Einkommen stärker besteuert werden als tiefe.
Neu werden die Einkommen auch bei Ehepaaren separat veranlagt. Das führt in vielen Fällen zu tieferen Steuersätzen bei der direkten Bundessteuer und damit zu einer steuerlichen Entlastung. Das folgende Beispiel zeigt, wie sich die Steuerbelastung verändert – je nachdem, ob Einkommen addiert oder separat besteuert werden.
Steuerbelastung im Vergleich: Getrennt statt gemeinsam Steuern zahlen
Verdient ein Ehepaar mit einem Kind insgesamt 120 000 Franken, fallen bei einer gemeinsamen Veranlagung Bundessteuern von 1178 Franken an (links). Versteuert das gleiche Ehepaar zwei separate Einkommen von je 60 000 Franken, muss es insgesamt nur 412 Franken zahlen – also je 206 Franken (rechts).
Quelle: Eidg. Steuerverwaltung
Noch unklar: Die kantonale Umsetzung
Gegenstand der Abstimmung war die direkte Bundessteuer. Die Kantone müssen ihre Steuergesetze und -tarife nun ebenfalls anpassen. Noch ist unklar, wie die Individualbesteuerung auf kantonaler Ebene umgesetzt wird und welche Folgen das für die Steuerpflichtigen hat. Es gilt aber zu bedenken: Kantons- und Gemeindesteuern sind deutlich höher als die direkte Bundessteuer. Deshalb könnten Entlastungen oder Mehrbelastungen der Steuerzahlenden deutlich grösser ausfallen. Für die Umsetzung der Vorlage haben die Kantone rund sechs Jahre Zeit. Das Gesetz tritt spätestens auf die Steuerperiode 2032 in Kraft.
Gewinner und Verlierer der Individualbesteuerung
Die Individualbesteuerung wirkt sich nicht auf alle gleich aus: Gemäss Angaben des Bundes darf rund die Hälfte aller Steuerpflichtigen mit einer Entlastung bei der direkten Bundessteuer rechnen. Etwa 14 Prozent müssen höhere Steuern zahlen – voraussichtlich mehrere Tausend Franken pro Jahr. Wegen der Steuerprogression wirkt sich die Individualbesteuerung vor allem auf hohe Einkommen aus. Entscheidend ist aber nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch, wie es verteilt ist. Wir haben «Gewinner» und «Verlierer» einander gegenübergestellt:
«Gewinner» der Individualbesteuerung
Zu den «Gewinnern» der Individualbesteuerung gehören Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen. Dazu zählen viele Pensionierte. Denn Paare haben im Ruhestand tendenziell weniger hohe Einkommensunterschiede als früher im Erwerbsleben. Je nach Konstellation können Ehepaare aber bereits während des Erwerbslebens profitieren, wie das folgende Fallbeispiel zeigt:
Fallbeispiel 1: Ehepaar mit einem Kind, Zweiverdiener-Haushalt, 60/40-Verteilung des Einkommens
Ein Ehepaar mit einer eher ausgeglichenen Einkommensverteilung von 60 zu 40 Prozent profitiert von der Individualbesteuerung. Bei einem kombinierten Einkommen von 150 000 Franken spart dieses Paar bei der direkten Bundessteuer rund 1400 Franken pro Jahr, bei einem Einkommen von 220 000 Franken schon knapp 4800 Franken. Die folgende Grafik zeigt: Je mehr das Paar verdient, desto höher ist auch die Steuerersparnis.
«Verlierer» der Individualbesteuerung
Nicht alle profitieren aber von der Individualbesteuerung. Zu den «Verlierern» gehören Ehepaare mit grossen Einkommensunterschieden, Einverdiener-Haushalte und gut verdienende Alleinstehende. Warum? Der Verheiratetentarif wird abgeschafft und die absehbaren Steuerausfälle werden mit angepassten Steuertarifen kompensiert. Das trifft diese Gruppen besonders stark, wie wir im nächsten Fallbeispiel sehen.
Fallbeispiel 2: Ehepaar mit einem Kind, Einverdiener-Haushalt, 100/0-Verteilung des Einkommens
Die Steuerbelastung eines Einverdiener-Haushalts dürfte künftig eher steigen. Bei einem Einkommen von 150 000 Franken liegen die jährlichen Mehrausgaben für die direkte Bundessteuer bei etwa 2600 Franken, bei 220 000 Franken sind es rund 2500 Franken. Die Mehrbelastung bleibt allerdings auch bei steigendem Einkommen relativ konstant, wie der folgenden Grafik zu entnehmen ist.
Auch Vermögen werden separat besteuert
Nicht nur das Einkommen, auch das Vermögen von Ehepaaren wird künftig separat versteuert. Das bedeutet, dass in einer Ehe alle Vermögenswerte einer bestimmten Person zugeordnet werden müssen – entweder vollständig oder anteilsmässig.
Für die wichtigsten drei Kategorien gelten folgende Grundsätze:
- Bewegliches Vermögen und Erträge: Konten, Depots oder Fahrzeuge werden für die Steuerveranlagung der Eigentümerin oder dem Eigentümer zugeschrieben. Falls ein Konto auf zwei Personen lautet, wird der Kontostand hälftig aufgeteilt. Beim Fahrzeug ist die Person, Eigentümerin, die im Kaufvertrag steht.
- Schulden und Schuldzinsen: Entscheidend ist, wer im Kreditvertrag als Schuldner aufgeführt ist.
- Liegenschaften: Massgeblich ist der Eintrag im Grundbuch. Sind mehrere Personen im Grundbuch eingetragen, versteuert jede ihren jeweiligen Anteil.
Experten-Tipp:
Je klarer die Eigentumsverhältnisse schon jetzt geregelt sind, desto geringer ist der spätere administrative Aufwand.
Was die Individualbesteuerung bei der Altersvorsorge ändert
Wer in die Säule 3a einzahlt, kann Steuerabzüge machen und so die Steuerbelastung senken. Weil mit der Individualbesteuerung jede Person einzeln besteuert wird, lohnt sich ein Vorsorgeabzug nicht mehr automatisch für beide Ehepartner. Vor allem dann nicht, wenn sich die Einkommen der Eheleute stark unterscheiden. Wir zeigen mit einem einfachen Rechenbeispiel, warum das so ist.
Rechenbeispiel Säule 3a: Ehepaar mit ungleichem Einkommen
Steuerlich sinnvoll ist eine Einzahlung in die Säule 3a dann, wenn man durch die jährlichen Einzahlungen kumuliert mehr Steuern spart, als man später beim Bezug des Vorsorgegelds bezahlen muss. Bisher ging diese Rechnung für Herrn und Frau Keller auf: Er verdient 150 000 Franken pro Jahr, sie 30 000 Franken. Den Maximalbetrag von zweimal 7258 Franken konnten sie vollumfänglich von ihrem kombinierten Einkommen abziehen.
Mit der Individualbesteuerung lohnt sich der 3a-Abzug zumindest für Frau Keller nicht mehr. Der Grund: Ihr Einkommen ist mit 30 000 Franken vergleichsweise tief. Ab einem steuerbaren Einkommen von rund 23 600 Franken fallen keine direkten Bundessteuern an. Frau Kellers Sparpotenzial ist also begrenzt und kann die später anfallenden Steuern nicht mehr aufwiegen. Kommen Kinderabzüge hinzu, ist dieser Effekt noch stärker: Bei einem Kind liegt die Grenze bei einem steuerbaren Einkommen von etwa 40 500 Franken, bei zwei Kindern bei ungefähr 49 500 Franken.
Im Klartext heisst das: Bei tiefen Einkommen lohnt sich die maximale Einzahlung in die Säule 3a steuerlich nicht mehr. Für die Altersvorsorge sind in diesem Fall Investitionen ausserhalb der gebundenen Vorsorge oft sinnvoller.
Das gilt neu beim Bezug von Vorsorgekapital
Bleiben wir bei der Vorsorge, wechseln aber von der Einzahlung zum Bezug – denn auch hier gibt es Veränderungen: Wer Geld aus der 2. und 3. Säule bezieht, muss Kapitalleistungssteuern zahlen. Bisher wurden alle Bezüge eines Ehepaars innerhalb eines Steuerjahres zusammengerechnet. Das ist künftig nicht mehr so. Aufgrund der Steuerprogression ist es nach wie vor sinnvoll, die Bezüge pro Person über mehrere Jahre zu staffeln. Eine Abstimmung zwischen den Eheleuten ist jedoch nicht mehr zwingend notwendig.
Was Sie jetzt tun können
Aktuell ist vieles noch offen – insbesondere die Auswirkungen der Individualbesteuerung auf die Kantons- und Gemeindesteuern. Dabei machen diese in der Regel den grössten Teil der jährlichen Steuerrechnung aus. Auch wenn die Umsetzung auf kantonaler Ebene noch einige Jahre dauert, können Sie sich schon heute auf die Individualbesteuerung vorbereiten.
Hier sind fünf Quick-Tipps für Sie:
1. Entwicklung beobachten
Verfolgen Sie, wie Ihr Kanton die Reform umsetzt, um frühzeitig reagieren zu können.
2. Einkommen ausbalancieren
Achten Sie auf eine möglichst ausgeglichene Verteilung von Einkommen und Vermögen. Je näher das Verhältnis bei 50:50 liegt, desto mehr profitieren Sie von der Individualbesteuerung.
3. Vermögen klar zuordnen
Definieren Sie frühzeitig, wem welche Vermögensbestandteile wie Konten, Depots oder Liegenschaften gehören.
4. Freibeträge nutzen
Achten Sie bei einer sehr ungleichen Verteilung des Vermögens darauf, dass der Partner mit dem tieferen Vermögen zumindest den Freibetrag ausschöpft (Kanton Thurgau aktuell: 100 000 Franken).
5. Vorsorge prüfen
Nutzen Sie jetzt schon Möglichkeiten, Steuern zu sparen, indem Sie in die private Vorsorge investieren oder Einkäufe in die Pensionskasse prüfen. Lassen Sie sich zudem regelmässig beraten, um Optimierungspotenzial voll auszuschöpfen.
Merkblatt zur Individualbesteuerung
Weitere Informationen zur Individualbesteuerung finden Sie in unserem Merkblatt.
Fazit
Mit der Individualbesteuerung verändert sich das Schweizer Steuersystem grundlegend. Für viele Ehepaare bringt der Systemwechsel Entlastung, für andere kann er Mehrkosten bedeuten. Entscheidend sind die persönliche Einkommens- und Vermögenssituation sowie die künftige Umsetzung in den Kantonen.
Auch wenn die Reform spätestens 2032 in Kraft tritt, lohnt es sich, die eigene Situation bereits heute zu überprüfen. Besonders bei Themen wie Einkommensverteilung, Vermögensstruktur, Wohneigentum oder Vorsorge kann eine frühzeitige Planung finanzielle Vorteile bringen.
Wer Klarheit über seine aktuelle und künftige Steuersituation gewinnen möchte, sollte die Auswirkungen im Rahmen einer ganzheitlichen Vorsorge- und Finanzplanung prüfen lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Steuerstrategie, Ihre Vorsorge und Ihre langfristige Vermögensplanung optimal aufeinander abgestimmt sind.
Dominic Bösch, Teamleiter Steuerberatung und Experte im TKB Pensionszentrum, stand dem Redaktionsteam bei diesem Blogartikel fachlich beratend zur Seite. Dominic ist seit August 2024 bei der Thurgauer Kantonalbank, führt ein Team von sechs Fachleuten und unterstützt als ehemaliger Leiter eines Gemeindesteueramts und kantonaler Steuerkommissär mit seinem profunden Fachwissen die Kundenberaterinnen und Kundenberater unserer Geschäftsstellen bei Fachfragen zu Steuerthemen. Als Experte führt er komplexe Steuerberatungen natürlicher Personen durch und erstellt Steuerdeklarationen. In seiner Freizeit ist Dominic gerne auf dem Motorrad unterwegs und powert sich im Turnverein aus. Ausserdem ist er aktives Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr und verbringt gerne Zeit mit seiner Familie und seinen Freunden.