Welche Varianten von strukturierten Adressen gibt es?
Mindestens die folgenden Elemente müssen vorhanden sein:
- Name
- Stadt
- Land
Weitere strukturierte Adressdatenfelder wie beispielsweise Strassenname, Hausnummer oder Postleitzahl sind möglich.
Wir empfehlen, vollständig strukturierte Adressen inklusive der nicht obligatorischen Daten zu verwenden und zu übermitteln, um Zahlungsrückweisungen speziell bei grenzüberschreitenden Zahlungen zu vermeiden.
Vollständig strukturierte Adressen werden von der TKB bereits heute unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der SIX AG.
XML Struktur der vollständig strukturierten Adresse
<Nm>Dominique Muster</Nm>
<PstlAdr>
<StrtNm>Beispielstrasse</StrtNm>
<BldgNb>11</BldgNb>
<PstCd>9999</PstCd>
<TwnNm>Musterhausen</TwnNm>
<Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>
- Es gelten die selben Mindestanforderungen wie bei der vollständig strukturierten Adresse („Name“, „Stadt“ und „Land“). Weitere strukturierte Adressdatenfelder wie beispielsweise Strassenname, Hausnummer oder Postleitzahl sind möglich. Zudem können zusätzliche Adressdaten unstrukturiert übermittelt werden (wird von der TKB nicht empfohlen, da es zu Zahlungsrückweisungen kommen kann, wenn die übermittelten Adressdaten der Bank des Zahlungsempfängers nicht ausreichen - unabhänig von regulatorischen/länderspezifischen Anforderungen oder wenn Adressdaten, welche in den stukturierten Feldern vorhanden sind, wiederholt werden).
- Diese Option wird von der TKB ab dem 23. November 2025 unterstützt, wir empfehlen jedoch dringend die vollständig strukturierte Adresse zu verwenden und umzusetzen.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Website der SIX AG.
XML Struktur der hybriden Adresse
<Nm>Dominique Muster</Nm>
<PstlAdr>
<TwnNm>Musterhausen</TwnNm>
<Ctry>CH</Ctry>
<AdrLine>Beispielstrasse 11</AdrLine>
<AdrLine>9999</AdrLine>
</PstlAdr>
Strukturierte Adressen in QR-Rechnungen (Sie stellen eine Rechnung)
Am 21. November 2025 treten neue Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft (Implementation Guidelines QR-Rechnung Version 2.3). Ab diesem Datum können bei QR-Rechnungen nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») verwendet werden (keine Verwendung der hybriden Adresse). Die Anpassung gilt sowohl für die Adresse des Rechnungsstellers («Zahlbar an») als auch für die Adresse des Rechnungsempfängers («Zahlbar durch»).
Nach 21. November 2025 sind keine QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen mehr für die Rechnungsstellung zu verwenden, da die Verarbeitung dieser Belege nur noch während der Übergangsfrist (bis November 2026) sichergestellt ist.
QR-Rechnung, welche Sie über den QR-Generator unseres Partners Lerchmüller AG erstellen bzw. erstellt haben, enthalten bereits jetzt strukturierte Adressen gemäss den ab November 2025 gültigen Vorgaben.
Strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen (Sie bezahlen eine Rechnung)
Erstellen Sie Zahlungsaufträge mit einer Buchhaltungssoftware (pain.001- oder MT101-Dateien), ist es zwingend notwendig, dass Ihre Software Zahlungen mit einem Ausführungsdatum nach dem 21. November 2026 mit strukturierten Adressen erstellt.
Zahlungsaufträge, welche nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, können nach dem 21. November 2026 nicht mehr verarbeitet werden und müssen von der Bank zurückgewiesen werden.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie Zahlungsaufträge mit einer Buchhaltungssoftware erstellen (pain.001 oder MT101) und an die TKB übermittelen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Software den neuen Marktanforderungen entspricht. Zahlungsaufträge, die nach dem 20. November 2026 ausgeführt werden, müssen zwingend strukturierte Adressdaten enthalten.
Zahlungsaufträge mit Ausführungsdatum nach dem 20. November 2026, welche diese Vorgaben nicht erfüllen, kann die TKB nicht mehr verarbeiten.
Konkrete Handlungsempfehlungen
Sie als Rechnungssteller | Sie als Zahler/Rechnungsempfänger | |
ab 21.11.2025 |
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ab 20.11.2026 |
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Ihre nächsten Schritte:
- Überprüfen Sie, ob Ihre Systeme (ERP, Buchhaltungssoftware etc.) bereits strukturierte Adressen unterstützen. Dies sowohl aus Sicht Rechnungssteller (Erstellung von QR-Rechnungen) als auch aus Sicht Rechnungsempfänger (Erstellung von pain.001- bzw. MT101 Dateien).
- Aktualisieren Sie Ihre Stammdaten rechtzeitig.
- Passen Sie Ihre Rechnungsvorlagen an, sofern notwendig.
- Passen Sie Ihre Daueraufträge an.
Benötigen Sie Unterstützung?
Für die technische Umsetzung sind die «Implementation Guidelines QR-Rechnung» der SIX zwingend zu beachten. Falls Sie Unterstützung zur Strukturierung Ihrer Adressdaten benötigen sprechen Sie mit Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem externen Softwarepartner.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre QR-Rechnungen/Zahlungsdateien (pain.001 oder MT101) den Vorgaben bezüglich strukturierter Adressen entsprechen, können Sie uns gerne eine Beispielrechnung respektive eine Beispieldatei zukommen lassen. Wir prüfen diese für Sie. Bitte nehmen Sie hierfür direkt mit unserer E-Business Beratung Kontakt auf.
Weitere hilfreiche Links der SIX AG:
Helpdesk TKB E-Banking
Kontaktieren Sie uns für Support und Beratung. Wir sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. (Inland max. CHF 0.08/Min.)