Medienmitteilung vom 04. Juni 2020

TKB erzielt Einigung mit Deutschland

Die TKB hat kürzlich das Verfahren mit den Justizbehörden des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.

Die Thurgauer Kantonalbank (TKB) hat kürzlich das seit 2015 laufende Verfahren mit den Justizbehörden des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Teil der einvernehmlich getroffenen Einigung ist eine einmalige Zahlung an Deutschland.

Vor fünf Jahren hatten die Justizbehörden des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Verfahren gegen zahlreiche Schweizer Banken im Zusammenhang mit unversteuerten Vermögenswerten von deutschen Kunden angestossen. Auch die TKB ist seinerzeit adressiert worden. Kürzlich konnte die Bank das Verfahren abschliessen und mit den deutschen Behörden eine einvernehmliche Einigung erzielen. Diese hat Rechtskraft für alle deutschen Bundesländer und beinhaltet eine einmalige Zahlung von rund 750'000 Franken durch die TKB. Diese Summe ist vollumfänglich durch Rückstellungen abgedeckt, welche die Bank schon vor längerem gebildet hat.