Medienmitteilung vom 01. Februar 2008

Neue Vorschriften für Auslandzahlungen

Bei Ausland-Zahlungsaufträgen sind neu bestimmte Angaben zu den daran beteiligten Parteien zu machen.

Im Rahmen der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungen sind den Mitgliedstaaten der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering), zu denen auch die Schweiz zählt, neue Pflichten auferlegt: Bei Zahlungsaufträgen sind bestimmte Angaben zu den daran beteiligten Parteien zu machen.