Medienmitteilung vom 08. Oktober 2008

Informationen zur Staatsgarantie

Aufgrund der weltweiten Finanzkrise stellen sich immer häufiger Fragen rund um die Staatsgarantie. Wir haben für Sie die wichtigsten Antworten zusammengestellt.

Der Kanton Thurgau haftet von Gesetzes wegen für die Verbindlichkeiten der Thurgauer Kantonalbank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen (§5 Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank). Sowohl die Staatshaftung als auch die Haftung der TKB selbst ist unbegrenzt. Die Kundengelder sind demnach vollumfänglich – ohne Haftungsgrenze – gesichert.