FIDLEG

Informationen zum Anlegerschutz und Bedingungen für Finanzdienstleister

Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken sowie vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen. FIDLEG wird gestaffelt während einer Übergangsfrist von zwei Jahren eingeführt, wobei bestimmte Pflichten für die Banken bereits heute gelten. Die Thurgauer Kantonalbank wird ihre Anlage-Kundinnen und -Kunden rechtzeitig über die Umsetzung dieser neuen Vorgaben orientieren.

Nachfolgend haben wir für Sie als Kundin oder Kunde wichtige Informationen zusammengestellt.

Die Thurgauer Kantonalbank untersteht dem Schweizer Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.

Kontaktinformationen Thurgauer Kantonalbank
Thurgauer Kantonalbank
Bankplatz 1
Postfach
8570 Weinfelden
+41 (0)848 111 44

Kontaktinformationen FINMA
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 (0)31 327 91 00

Mehr Informationen: https://www.finma.ch/de/kontakt

Wir sind erst dann zufrieden, wenn Sie es sind. Sollten wir Ihre Erwartungen einmal nicht erfüllen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater in Verbindung. Gemeinsam werden wir eine Lösung für Ihr Anliegen finden können.

Wenn wir keine einvernehmliche Lösung finden, können Sie sich an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden. Er ist die zuständige Ombudsstelle für die Thurgauer Kantonalbank und eine kostenlose und neutrale Informations- und Vermittlungsstelle.

Der Ombudsman wird in der Regel erst aktiv, nachdem die Kundin oder der Kunde die Bank schriftlich mit der Reklamation konfrontiert hat und die Bank die Möglichkeit hatte, Stellung zu beziehen.

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich

Mehr Informationen: https://www.bankingombudsman.ch

Das FIDLEG unterscheidet zwischen Privatkunden und professionellen Kunden. Zu den «professionellen Kunden» gehört auch die Unterkategorie der «institutionellen Kunden». Privatkunden sind sämtliche Kunden, die nicht als professionelle Kunden eingestuft werden.

Wir planen, unsere Kundinnen und Kunden innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist gemäss FIDLEG zu klassifizieren. Sollten Sie keine gegenteilige Mitteilung erhalten, werden Sie als Privatkunde eingestuft und profitieren nach der endgültigen Einführung des FIDLEG vom höchstmöglichen Grad an Anlegerschutz. Abhängig vom Volumen an finanziellen Vermögenswerten und (in bestimmten Fällen) von Ihren Kenntnissen und Erfahrungen können Sie erklären, dass Sie als professioneller Kunde behandelt werden möchten und erhalten Zugang zu weiteren Finanzprodukten und -dienstleistungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie diese Risiken vor dem Beanspruchen einer Finanzdienstleistung kennen und verstehen.

In der Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" finden Sie allgemeine Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie zu den Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten. Machen Sie sich mit diesen Informationen vor Vertragsabschluss vertraut und wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Die Risikobroschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" finden Sie unter Informationen zum Anlagegeschäft

Sie erhalten eine physische Ausgabe der Broschüre bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater sowie in jeder Geschäftsstelle.

Mit der Einführung des FIDLEG muss bei der persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten an Kundinnen und Kunden ein Basisinformationsblatt/KIID (BIB) zur Verfügung gestellt werden. Das BIB enthält Angaben zu den Merkmalen des Produkts sowie zu dessen Risiken und Kosten und ermöglicht den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente.

Die einzelnen BIBs sowie vergleichbare Informationsblätter erhalten Sie – sofern vom Hersteller bereitgestellt – bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater. Zudem können Sie diese über folgenden Link abrufen.

Die BIBs und Fondsprospekte von Anlagefonds der Thurgauer Kantonalbank können Sie über unsere Internetseite aufrufen.

Dokumente der Fonds der Thurgauer Kantonalbank finden sie unter Informationen zum Anlagegeschäft

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen können Kosten und Gebühren seitens TKB und Drittparteien (z.B. Fondsmanagern) anfallen.

Eine aktuelle Preisliste finden Sie im "Gebührentarif Anlagegeschäft" unter Informationen zum Anlagegeschäft

Auf Wunsch gibt Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gerne detaillierte Informationen zu den Kosten und Gebühren Ihrer getätigten Finanzgeschäfte.