Ihre Vorteile
- Alle steuerrelevanten Zahlen übersichtlich zusammengefasst
- Weniger Arbeit – mühsames Abtippen entfällt
- Mit einem Klick in die Steuererklärung übertragbar
- Kein Ausdruck der elektronischen Steuererklärung nötig
EINFACHER DIE STEUERERKLÄRUNG AUSFÜLLEN in EFisc
Mit dem E-Steuerauszug können Sie mit ein paar Mausklicks alle erforderlichen Bankdaten in Ihre Steuererklärung importieren und medienbruchfrei bei den Steuerbehörden einreichen. Mühsames Abtippen entfällt – das spart Zeit und Arbeit.
Import E-Steuerauszug in eFisc – So funktioniert's
Der Import funktioniert denkbar einfach. Statt Detailinformationen zu allen Kontoguthaben, Wertschriften und Schulden in die Steuererklärung einzutragen, reicht es neu, das PDF des E-Steuerauszuges ins eFisc hochzuladen. eFisc erkennt den E-Steuerauszug (Barcode) und füllt automatisch das Wertschriften- und Schuldenverzeichnis ab.
Folgendes Erklärvideo der Steuerverwaltung zeigt den Import-Vorgang in eFisc2019 verständlich auf:
Wichtiger Hinweis zum E-Steuerauszug
Haben Sie im Wertschriftenverzeichnis bereits manuell erfasste Positionen, welche durch die Datenübernahme vom Vorjahr übernommen wurden, werden diese durch den E-Steuerauszug nicht aktualisiert. Sie sind nach dem Import des E-Steuerauszuges doppelt vorhanden. Bitte löschen Sie solche doppelten Einträge. (Doppelklick auf die entsprechende Position oder Klick auf den Assistenten links. Anschliessend den Button «Löschen» betätigen).
Häufige Fragen zum e-Steuerauszug
Der E-Steuerauszug ist in elektronischer und physischer Form erhältlich. So oder so vereinfacht dieser das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung.
Elektronischer E-Steuerauszug
Kein mühsames Abtippen mehr – Importieren Sie das PDF-Dokument des E-Steuerauszuges direkt in die elektronische Steuererklärung des Kantons Thurgau (eFisc). Alle Ihre Steuerauszugsdaten werden direkt in die elektronische Steuererklärung übertragen.
Physischer E-Steuerauszug
Das Übertragen der Totalbeträge von der Zusammenfassung ins Wertschriften- und Schuldenverzeichnis der Thurgauer Steuerklärung reicht.
Der neue E-Steuerauszug ersetzt den bisherigen Steuerauszug. Der «E-Steuerauszug» kann jedoch wie bisher auch physisch der Steuererklärung beigelegt werden.
Der E-Steuerauszug kann im Kanton Thurgau und Zürich eingesetzt werden. Die Kantone St. Gallen und Schaffhausen folgen ab dem Steuerjahr 2020. Eine Übersicht aller Kantone stellt die Schweizerische Steuerkonferenz zur Verfügung.
Speichern Sie den E-Steuerauzug als PDF-Dokument auf Ihren Computer und laden Sie dieses dann direkt in die elektronische Steuererklärung des Kantons Thurgau (eFisc) hoch. Alle Ihre Steuerauszugsdaten werden direkt in die elektronische Steuererklärung übertragen. Sie brauchen der Steuererklärung KEIN gedrucktes Exemplar des Steuerauszuges beizulegen.
Wie bisher reicht es, die Totalbeträge von der Zusammenfassung ins Wertschriften- und Schuldenverzeichnis der Thurgauer Steuerklärung zu übertragen.
Die Barcodes am Ende Ihres E-Steuerauszuges dienen der digitalen Verarbeitung Ihrer Steuererklärung. Reichen Sie darum – zusammen mit Ihrer Steuererklärung – den kompletten E-Steuerauszug der TKB Ihrer Steuerbehörde ein.
Im Kundenportal OLIVIA können Sie den Versand aller Ihrer Bankdokumente auf E-Bankbelege umstellen: unter «E-Schalter» > «Verwaltung» > «Elektronische Belegzustellung».
Ja, sofern Sie dem Konto tatsächlich belastet wurden. Bei unseren Anlagelösungen ist der Steuerauszug in der Beratungs- oder Verwaltungsgebühr enthalten und deshalb nicht abzugsfähig.