Bekanntgabe von Daten bei Transaktionen im Zahlungsverkehr
Bei der Abwicklung von in- und ausländischen Zahlungen sind die Banken verpflichtet, den Betreibern von Zahlungssystemen wie SIC (Swiss Interbank Clearing) oder SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) unter anderem auch Name, Adresse und Kontonummer des Auftraggebers anzugeben.
Grenzüberschreitende Transaktionen und ausnahmsweise auch Transaktionen innerhalb der Schweiz (z.B. Zahlung in einer Fremdwährung) werden dabei über internationale Kanäle abgewickelt und sind nicht mehr durch schweizerisches Recht geschützt. Speziell im Rahmen der internationalen Terror- und Geldwäschereibekämpfung können ausländische Gesetze und Regulierungen die Weitergabe dieser Daten an berechtigte Stellen (z.B. Behörden und Institutionen) vorsehen.
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