3-Säulen-Prinzip

Das Schweizer Vorsorgesystem

Die Schweiz hat mit dem 3-Säulen-Modell ein bewährtes System der Altersvorsorge geschaffen. Es beruht auf der Kombination von staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge und gewährleistet so ein gutes Zusammenspiel von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Staat.
Die 1. Säule: Aktive Bevölkerung finanziert laufende Renten Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist für die gesamte Bevölkerung obligatorisch. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf der Bezüger nach der Pensionierung bis zum Lebensende decken. Die AHV finanziert sich über Beiträge von Versicherten, Arbeitgebern und über Steuergelder.
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Die 2. Säule: das eigene Renten-Spar-Konto füllen In der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge (BVG), spart jeder Arbeitnehmer ab seinem 25. Lebensjahr und einem bestimmten jährlichen Mindesteinkommen obligatorisch für seine eigene Pension. Zusammen mit der ersten Säule soll die 2. Säule den Pensionären ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Erwerbsleben in angemessener Weise fortzuführen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten die Beiträge an die zweite Säule gemeinsam. Dabei zahlt der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Pensionskassenbeiträge all seiner Mitarbeiter.
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Die 3. Säule: freiwilliges privates Sparen Die dritte Säule ist die freiwillige Selbstvorsorge. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, ob und wie viel man zusätzlich zu AHV und Pensionskasse für das Alter zur Seite legen möchte bzw. kann. Der Staat beschränkt sich darauf, das individuelle Sparen steuerlich zu fördern.
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