Das sichere Konto mit Vorzugszins für Vorsorgeguthaben der 2. Säule.
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Kontoführung möglich für Männer bis zum 70. Geburtstag und für Frauen bis zum 69. Geburtstag
- Vorzugszins
- keine Gebühren
- Zinserträge sind steuerbefreit
- keine Vermögenssteuer
Das Freizügigkeitskonto ist geeignet für Personen ohne Erwerbstätigkeit, die ihr Vorsorgeguthaben hinterlegen müssen, bevor sie es an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überweisen.
| Kontowährung | CHF |
| Zinssatz | 1.400 % |
| Verrechnungssteuer | keine |
| Rückzug kündigungsfrei | besondere gesetzliche Bestimmungen |
| Kündigungsfrist ab Freibetrag | keine |
| Kontoführungsgebühr | keine |
| Buchungsgebühren | keine |
| Fremdgebühren (z.B. Porto) | keine |
| Kontoauszug | jährlich |
| Kontoabschluss | jährlich |
Das Freizügigkeitskonto wird benötigt, wenn Vorsorgegelder aus der 2. Säule nicht bei einer Pensionskasse einbezahlt werden können. Dies kann der Fall sein, wenn jemand (kurzfristig) ohne Erwerbstätigkeit ist oder selbständig erwerbstätig ist.
Ja, die TKB bietet verschiedene BVG 3 Fonds mit unterschiedlichem Risiko an.
Nein, als selbständig Erwerbstätiger kann man sich einer Pensionskasse anschliessen.
Nein, die Kontoführung ist bis maximal 5 Jahre über das Pensionsalter hinaus möglich.
- Bezug für selbstgenutztes Wohneigentum (Erwerb/Amortisation)
- Bezug einer vollen Invalidenrente
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- endgültiges Verlassen der Schweiz (gemäss Regelung der bilateralen Verträge)
- Wohnsitz im Ausland schon vor 1.6.2007
Sind Sie bereits Kunde oder Kundin unserer Bank? Dann eröffnen Sie dieses Konto direkt über unsere Website.
Sie sind noch nicht Kundin oder Kunde unserer Bank? Dann erfahren Sie hier, wie Sie für die Eröffnung einer Geschäftsbeziehung vorgehen können.





