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Freizügigkeitskonto Swisscanto

Freizügigkeitskonto Swisscanto

Rentabel in die 2. Säule investieren

Rentabel in die 2. Säule investieren

Das sichere Konto mit Vorzugszins für Vorsorgeguthaben der 2. Säule.

  • Ihre Vorteile

Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Kontoführung möglich für Männer bis zum 70. Geburtstag und für Frauen bis zum 69. Geburtstag
  • Vorzugszins
  • keine Gebühren
  • Zinserträge sind steuerbefreit
  • keine Vermögenssteuer

Das Freizügigkeitskonto ist geeignet für Personen ohne Erwerbstätigkeit, die ihr Vorsorgeguthaben hinterlegen müssen, bevor sie es an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überweisen.

Preise und Konditionen
Kontowährung CHF
Zinssatz 1.400 %
Verrechnungssteuer keine
Rückzug kündigungsfrei besondere gesetzliche Bestimmungen
Kündigungsfrist ab Freibetrag keine
Kontoführungsgebühr keine
Buchungsgebühren keine
Fremdgebühren (z.B. Porto) keine
Kontoauszug jährlich
Kontoabschluss jährlich
In welchen Situationen benötige ich ein Freizügigkeitskonto?

Das Freizügigkeitskonto wird benötigt, wenn Vorsorgegelder aus der 2. Säule nicht bei einer Pensionskasse einbezahlt werden können. Dies kann der Fall sein, wenn jemand (kurzfristig) ohne Erwerbstätigkeit ist oder selbständig erwerbstätig ist.

 
Kann ich mit dem Freizügigkeitskonto auch in Wertschriften investieren?

Ja, die TKB bietet verschiedene BVG 3 Fonds mit unterschiedlichem Risiko an.

 
Ich mache mich selbständig. Kann ich auf das Freizügigkeitskonto einbezahlen?

Nein, als selbständig Erwerbstätiger kann man sich einer Pensionskasse anschliessen.

 
Muss ich das Freizügigkeitskonto zwingend beim Erreichen des Pensionsalters auflösen?

Nein, die Kontoführung ist bis maximal 5 Jahre über das Pensionsalter hinaus möglich.

 
In welchen Fällen kann ich das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto beziehen?
  • Bezug für selbstgenutztes Wohneigentum (Erwerb/Amortisation)
  • Bezug einer vollen Invalidenrente
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • endgültiges Verlassen der Schweiz (gemäss Regelung der bilateralen Verträge)
  • Wohnsitz im Ausland schon vor 1.6.2007
 
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