STEUERSPARTIPPS
SO SPAREN SIE STEUERN
- Tipp 1: Einkauf in die Pensionskasse
- Tipp 2: Beiträge in die Säule 3a leisten
- Tipp 3: Steuerfreie Wertschriftenerträge
- Tipp 4: Zinsloses Darlehen an Nachkommen
- Tipp 5: Investieren in rückkaufsfähige Lebensversicherungen
- Tipp 6: Steuerlich zulässiger Liegenschaftsunterhalt
- Tipp 7: Indirekte Amortisation von Hypotheken
- Tipp 8: Bezug der Vorsorgeleistungen staffeln
Tipp 1: Einkauf in die Pensionskasse
Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Höhe des zulässigen Einkaufs ist von Ihrer individuellen Deckungslücke abhängig und kann bei Ihrer Pensionskasse erfragt werden. Der Abzug reduziert sich allenfalls um Guthaben auf Freizügigkeitskonten und noch nicht zurückbezahlte Vorbezüge für Wohneigentum.
Wichtig: Einkäufe in die Pensionskasse staffeln, so kann die Spitze der Progression gebrochen und die durch den Abzug mögliche Steuerersparnis maximiert werden.
Tipp 2: Beiträge in die Säule 3a leisten
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) können im vollen Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wichtig: Die Einzahlung der Beiträge muss rechtzeitig, wenn möglich vor dem 20. Dezember des laufenden Jahres, vorgenommen werden.
Tipp 3: Steuerfreie Wertschriftenerträge
Fest verzinsliche Papiere wie beispielsweise Obligationen werfen zwar einen regelmässigen Ertrag ab, die Zinsen unterliegen aber vollumfänglich der Einkommenssteuer. Darum die Anlagestrategie auf steuerfreie Zinsen (Marchzinsen) und Kapitalgewinne ausrichten.
Tipp 4: Zinsloses Darlehen an Nachkommen
Geldleistungen an die erwachsenen Nachkommen können vom steuerbaren Einkommen in der Regel nicht abgezogen werden. Erhalten die Nachkommen stattdessen ein zinsloses Darlehen, so realisieren sie den Ertrag aus dem geliehenen Vermögen. Dadurch wird das steuerbare Einkommen der Eltern reduziert und dasjenige der Nachkommen erhöht. Wegen der Progression ergibt sich so gesamthaft betrachtet eine geringere Steuerbelastung für beide.
Tipp 5: Investieren in rückkaufsfähige Lebensversicherungen
Steuerfreier Wertzuwachs der mit Einmalprämien finanzierten, gemischten Lebensversicherungen, sofern sie Vorsorgecharakter haben und nicht mit erheblichen Fremdmitteln finanziert sind.
Tipp 6: Steuerlich zulässiger Liegenschaftsunterhalt
Regelmässige Arbeiten an der Liegenschaft und Kostenverteilung grösserer Renovationen sowie Reparaturen auf mehrere Jahre. So kann jeweils der höhere Abzug für die tatsächlichen Unterhaltskosten geltend gemacht werden.
Wichtig: Solange die tatsächlichen Unterhaltskosten nicht grösser sind als der zulässige Pauschalabzug lohnt sich jedoch die Geltendmachung der tatsächlichen Kosten nicht.
Tipp 7: Indirekte Amortisation von Hypotheken
Bei der indirekten Amortisation werden die jährlichen Amortisationsbeträge Ihrer Hypothek in die Säule 3a einbezahlt. Dadurch bleibt die Höhe der steuerlich abziehbaren Hypothekarschulden und -zinsen unverändert (konstant). Die Einzahlungen in die Säule 3a können bis zur Pensionierung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Tipp 8: Bezug der Vorsorgeleistungen staffeln
Kapitalleistungen aus Vorsorge unterliegen einem separaten, günstigeren Tarif. Mehrere Vorsorgeleistungen des gleichen Jahres werden zur Satzbestimmung nur bei der Direkten Bundessteuer zusammengerechnet. Aus steuerlicher Sicht ist es deshalb sinnvoll, Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen, Freizügigkeitskonten und der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) in verschiedenen Steuerjahren auszahlen zu lassen.
Hinweis: Sinnvoll ist auch ein Vorbezug von Pensionskassengeldern für Zwecke des selbstbewohnten Eigentums oder die Errichtung mehrerer Vorsorgekonti resp. -policen für die Säule 3a zwecks des gestaffelten Rückzugs.