Die Groberschliessung eines Grundstücks kann ohne weiteres CHF 100.- / m2 erschlossener Grundstücksfläche betragen
Grundbuch
Grundpfandrechte (Schulden auf dem Grundstück)
Grunddienstbarkeiten / Servitute (Belastung des Grundstückes zu Gunsten eines Dritten, z.B. durch ein Durchfahrtsrecht, Näherbau- oder Grenzbaurecht, Weiderecht, ...)
Preis
Angemessenheit (grosse Einschränkungen in der baulichen Nutzung sollten durch Abschläge beim Preis abgegolten werden)
Marktpreis - Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach, was jüngst für vergleichbares Land an gleicher Lage bezahlt wurde.
Verhältnismässigkeit zwischen Grundstück und möglichen Baukosten
Kaufvertrag
öffentliche Beurkundung - z.B. auf dem Grundbuchamt - ist zwingend; in vielen Fällen erstellt das Grundbuchamt einen Kaufvertragsentwurf
Kaufpreis (keine Zahlung vor der öffentlichen Beurkundung leisten, keine Schwarzgeldzahlungen)
Dienstbarkeiten (Urkundsperson nach Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit eingetragenen Dienstbarkeiten fragen)
Mängelhaftung (Vorsicht bei Klauseln, welche die Mängelhaftung des Verkäufers wegbedingen)
Grundstückgewinnsteuer (geht zu Lasten des Verkäufers)
Bauhandwerkerpfandrecht (lassen Sie sich vom Verkäufer belegen, dass alle Handwerkerrechnungen bezahlt sind)
Architektenwahl
Die Architektur Ihres Eigenheims und der Bauverlauf ganz allgemein werden durch den Architekten massgeblich beeinflusst. Es lohnt sich demzufolge, einen Entscheid sorgfältig zu treffen.
Folgendes Vorgehen bei der Wahl eines Architekten hat sich bewährt:
Suchen Sie sich einen Architekten, der Ihrem Stil entsprechend baut.
Prüfen Sie insbesondere die in der Region verankerten Architekten - sie kennen das lokale Gewerbe, die Behörden und sie sind aufgrund kurzer Wege häufiger auf der Baustelle.
Prüfen Sie, ob der Architekt Mitglied in einem Fachverband ist (z.B. SIA).
Holen Sie Referenzen ein und schauen Sie sich die Objekte vor Ort an. (Einhaltung Kostenvoranschlag / Zeitplanung / Qualitätsanforderungen)
Vergleichen Sie die Honoraransätze.
Begrenzen Sie den Planungsauftrag auf das Vorprojekt und vereinbaren Sie dafür ein Pauschalhonorar. Sie lernen in dieser Phase die Arbeitsweise des Architekten kennen und haben frühzeitig die Möglichkeit, für den definitiven Auftrag einen anderen Partner zu suchen.
Schliessen Sie einen Architekturvertrag nach SIA-Norm ab.
Gewisse Architekten erstellen im Offertprozess kostenlos ein erstes Vorprojekt. So sehen Sie rechtzeitig, ob der Architekt auf Ihre Bedürfnisse eingeht.
Projektphase (25 %)
Erarbeitung detailliertes Bauprojekt
Einbezug von Behörden und Spezialisten
Einreichung des Baugesuches an die Gemeindebehörden
Öffentliche Ausschreibung des Projektes
Persönliche Orientierung der künftigen Nachbarn
Planung technischer und gestalterischer Details
Kostenvoranschlag - Genauigkeit + / - 10 %
Baubewilligung
Finanzierungsgespräch mit der TKB
Bewilligung Baukredit
Vorbereitung der Ausführung (20 %)
Detailplanung Innenausbau (Materialwahl, ...)
Einholen und Prüfen von Handwerker-Offerten
Fertigstellung Ausführungspläne
Ausarbeitung Terminplanung
Vergabe der Aufträge an die Handwerker
Abschluss von Versicherungen
Ausführungsphase (40 %)
Abschluss von Werkverträgen mit Unternehmern
Erstellung Rohbau-, Detail- und Ausführungspläne
Spatenstich und Bautätigkeit
Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle
Laufende Bezahlung von Rechnungen zu Lasten Baukredit
Prüfung und Abnahme des fertigen Bauwerks durch die Bauleitung