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Selber bauen

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Stein um Stein zum Eigenheim

Stein um Stein zum Eigenheim

Eine besondere Herausforderung ist es, selbst ein Haus zu planen und zu bauen. Hier finden Sie Infos und Tipps rund um dieses Thema.

Bei der Wahl des Grundstückes gilt es neben dem wichtigsten Auswahlkriterium, der Lage, weitere Punkte zu beachten:

 

Baugesetze und Bauordnungen

  • Zonenplan (Definition der Nutzungsart des Grundstücks)
  • Wohnzonen (z.B. W2 = zwei zulässige Vollgeschosse)
  • Ausnützungsziffer (z.B. 0.3 = auf 800 m2 Land sind 240 m2 Wohnfläche erlaubt)
  • Baumassenziffer (max. Bauvolumen in m3 pro m2 des Grundstücks)
  • Überbauungsziffer (Verhältnis der Gebäudegrundfläche zur Parzellenfläche)
  • Abstandsvorschriften (Grenz- und Gebäudeabstand)
  • weitere Vorschriften (Ausrichtung des Gebäudes, Dachform, Farbgebung, ...)

Erschliessung

  • Wasser, Abwasser, Elektrizität, Gas, Zufahrtswege, Kabelfernsehen

Die Groberschliessung eines Grundstücks kann ohne weiteres CHF 100.- / m2 erschlossener Grundstücksfläche betragen

Grundbuch

  • Grundpfandrechte (Schulden auf dem Grundstück)
  • Grunddienstbarkeiten / Servitute (Belastung des Grundstückes zu Gunsten eines Dritten, z.B. durch ein Durchfahrtsrecht, Näherbau- oder Grenzbaurecht, Weiderecht, ...)

Preis

  • Angemessenheit (grosse Einschränkungen in der baulichen Nutzung sollten durch Abschläge beim Preis abgegolten werden)
  • Marktpreis - Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach, was jüngst für vergleichbares Land an gleicher Lage bezahlt wurde.
  • Verhältnismässigkeit zwischen Grundstück und möglichen Baukosten

Kaufvertrag

  • öffentliche Beurkundung - z.B. auf dem Grundbuchamt - ist zwingend; in vielen Fällen erstellt das Grundbuchamt einen Kaufvertragsentwurf
  • Kaufpreis (keine Zahlung vor der öffentlichen Beurkundung leisten, keine Schwarzgeldzahlungen)
  • Dienstbarkeiten (Urkundsperson nach Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit eingetragenen Dienstbarkeiten fragen)
  • Mängelhaftung (Vorsicht bei Klauseln, welche die Mängelhaftung des Verkäufers wegbedingen)
  • Grundstückgewinnsteuer (geht zu Lasten des Verkäufers)
  • Bauhandwerkerpfandrecht (lassen Sie sich vom Verkäufer belegen, dass alle Handwerkerrechnungen bezahlt sind)

Tipp
  1. Verlangen Sie auf dem zuständigen Grundbuchamt einen aktuellen Zonenplan. Dieser zeigt Ihnen, in welcher Bauzone sich das fragliche Grundstück befindet und an welche Zonen es grenzt.
  2. Vor dem Kauf eines Grundstückes müssen Sie unbedingt einen aktuellen Grundbuchauszug verlangen. Dieser gibt Auskunft über allfällige wertmindernde Servitute und Grundlasten (Wegrecht, Wohnrecht, ...).
  3. Verlangen Sie vom Verkäufer eine schriftliche Offerte mit folgenden Angaben: Preis, vorhandene Anschlüsse, Perimeterpflichten an Strassen und Leitungen etc, die nicht vollständig im Grundbuch eingetragen sind.
Kontakt zur TKB

TKB-Zinssätze
1. Hypothek var. 2.950 %
2. Hypothek var. 3.700 %
2 Jahre fest 1.350 %
3 Jahre fest 1.400 %
4 Jahre fest 1.450 %
5 Jahre fest 1.550 %
6 Jahre fest 1.700 %
 

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