Steuern beim Erwerb
Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer
Beim Erwerb eines Eigenheims fallen in der Regel die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer an:
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Handänderungssteuer
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Grundstückgewinnsteuer
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Wer bezahlt welche Steuern?
Sofern unter den Vertragsparteien nicht speziell geregelt ist, wer welche Steuern in welchem Umfang trägt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen:
- Die Grundstückgewinnsteuer wird grundsätzlich vom Verkäufer übernommen.
- Die Handänderungssteuer bezahlt in der Regel der Erwerber, vereinzelt sowohl der Erwerber als auch der Veräusserer.


