Inserenten unserer und anderer Immobilien-Plattformen berichten, dass sie in letzter Zeit vermehrt von verdächtigen Personen aus dem Ausland kontaktiert wurden. Die angeblichen Kaufinteressenten dürften Betrüger sein, weshalb wir dringend davon abraten, auf solche Anfragen zu reagieren.
Als Vorsichtsmassnahme vor Online-Betrügereien im Internet möchten wir Inserenten und Immobiliensuchende mit nachfolgenden Hinweisen auf mögliche Gefahren aufmerksam machen. Mit den richtigen Vorsichtsmassnahmen können Sie sich effektiv vor Online-Betrügern schützen.
Die Masche
In Anzeigen werden Wohnungen zur Miete angeboten. Die Mietpreise sind konkurrenzlos niedrig. Meistens sind es kleine, möblierte Wohnungen in grossen Schweizer Ballungszentren, in welchen das Wohnungsangebot sehr knapp ist. Gemeinsam ist den Inseraten, dass fiktive Kontaktpersonen angegeben werden.
Nach der Kontaktaufnahme, welche meistens nur per E-Mail erfolgen kann, wird dem Interessenten erklärt, dass eine Besichtigung des Objektes oder die Übergabe der Schlüssel nur gegen Vorauszahlung von mindestens einer Monatsmiete möglich sei. Zur Abwicklung der Schlüssel-Übergabe wird gelegentlich ein internationales Logistik-Unternehmen vorgeschlagen, wobei auf eine entsprechende, aber gefälschte Webseite verwiesen wird.
So schützen Sie sich
Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich beim Angebot um ein betrügerisches Inserat handelt, beachten Sie folgende Hinweise:
- Verhalten Sie sich bei äusserst attraktiven Angeboten vorsichtig.
- Versuchen Sie, mit dem Anbieter persönlich / telefonisch in Kontakt zu treten. Betrüger kommunizieren in der Regel nur per E-Mail.
- Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen der Anbieter unaufgefordert eine Passkopie zustellt. Diese stammt wohl von einem echten Pass, hat aber in der Regel nichts mit dem Anbieter zu tun. Oft werden Passkopien von Betrügern von Interessenten eingefordert und dann missbräuchlich verwendet.
- Informieren Sie sich vor der Kauf-/Miet-Abwicklung genau über den Zustand des Objekts.
- Überweisen Sie nie Geld, bevor Sie eine Immobilie persönlich besichtigt haben und die entsprechenden Verträge rechtsgültig unterzeichnet sind.
- Machen Sie keine Vorauszahlungen. z.B: via Western Union oder MoneyGram.
- Akzeptieren Sie als Verkäufer keine Scheckzahlungen. Diese könnten nicht gedeckt sein!
- Vermeiden Sie die Benutzung von 0900-Nummern und SMS-Diensten.
Die Masche
Beim Geldwechselbetrug (auch "Rip-Deal") handelt es sich um ein betrügerisches Devisentauschgeschäft. Den Opfern wird ein hoher Gewinn in Aussicht gestellt. Anstelle eines Gewinns werden sie aber bei der Geldübergabe auf unterschiedliche Art um ihr Geld betrogen. Die Betrüger suchen sich ihre Opfer meistens über Anzeigen aus, welche die Opfer selbst aufgegeben haben (z. B. Immobilenanzeigen).
So kann ein Geldwechselbetrug ablaufen
1. Die Betrüger werden meistens durch Immobilienanzeigen auf ihre Opfer aufmerksam. Kontaktiert ein solcher Geldwechsel-Betrüger ein potentielles Opfer,
- tut er dies meistens von Italien oder Frankreich aus.
- verwendet er oft jüdische, italienische oder arabisch anmutende Namen.
- gibt er sich manchmal als Scheich aus.
2. Nach der Kontaktaufnahme wird ein Treffen arrangiert – meistens im Ausland. Bei diesem Treffen lenkt der Betrüger das Gespräch weg von der Anzeige und auf das Thema Geldwechsel oder Bargeldtransaktion.
3. Dem Opfer werden Euros und/oder US-Dollars im Tausch gegen Schweizer Franken angeboten oder umgekehrt. Manchmal täuscht der Betrüger seinem Opfer auch vor, es handle sich um Schwarz- oder gewaschenes Geld, weshalb der Geldwechsel heimlich geschehen muss.
4. Bei der Geldübergabe sind der Fantasie des Geldwechsel-Betrügers praktisch keine Grenzen gesetzt:
- Falschgeld oder Faksimile-Geldscheine anstelle von echtem Geld
- Leere Geldkoffer tauschen
- präparierte Geldbündel, wobei nur der oberste Geldschein echt ist
- eingefärbte Geldscheine, die angeblich mittels Chemikalien wieder entfärbt werden können
So schützen Sie sich
Werden Sie von jemandem kontaktiert, der einige oder mehrere der unten genannten Punkte erfüllt, dann lassen Sie sich nicht auf diese Person ein. Wenn ...
- Sie als Verkäufer Bargeld (Provision, Vermittlungsgebühren etc.) entrichten sollen;
- das Geschäft in Bargeld abgewickelt werden soll;
- die versprochenen Gewinne übermässig sind;
- für die Geldübergabe Treffpunkte in öffentlichen Lokalen, vorzugsweise im Ausland, vorgeschlagen werden;
- im letzten Moment Zeit und Ort des Treffens geändert werden;
- der Kaufpreis ohne Besichtigung oder Prüfung des Objekts akzeptiert wird;
- neben dem eigentlichen Geschäft andere Geschäfte, insbesondere Geldwechselgeschäfte, getätigt werden sollen.
Betrügerische Inserate melden
Haben Sie den Verdacht, dass es sich bei einem Inserat auf ImmoPage um ein missbräuchlich erfasstes Angebot handelt, dann teilen Sie uns dies unter Angabe der Gründe mit.
Geldwechselbetrug melden
Sollten Sie den Verdacht haben, in einen Fall von Geldwechselbetrug kontaktiert worden zu sein, dann wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder melden Sie den Vorfall der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK).
Weiterführende Links
Das Bundesamt für Polizei warnt vor Betrug und Abzocke. Mit weiteren Beschreibungen zum Vorschuss- und Geldwechselbetrug.
Zur Website(5)
Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität mit vielen Beispielen und einem Meldeformular.
Zur Website(6)


