Das sichere Konto bei der PensFree Freizügigkeitsstiftung mit Vorzugszins und Steuervorteilen für Vorsorgeguthaben der 2. Säule.
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Kontoführung für Männer bis Alter 70 und Frauen bis Alter 69 möglich
- Vorzugszins
- Keine Gebühren
- Zinserträge steuerbefreit
- Keine Vermögenssteuer
- Attraktive Quellensteuer bei endgültigem Verlassen der Schweiz
Das Freizügigkeitskonto PensFree ist geeignet für Personen, die sich beruflich verändern und nicht das gesamte Vorsorgeguthaben in die neue Penionskasse einbringen müssen sowie für Personen, die sich selbstständig machen, ohne sich freiwillig wieder der beruflichen Vorsorge anzuschliessen. Bei längerer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, bei Anfall eines grösseren Vorsorgekapitals aus Scheidung oder bei frühzeitiger Pensionierung können die Vorsorgegelder auf dem Freizügigkeitskonto PensFree weiterhin steuerbefreit angelegt bleiben.
| Kontowährung | CHF |
| Zinssatz | 1.400 % |
| Verrechnungssteuer | keine |
| Rückzug kündigungsfrei | gesetzliche Bestimmungen / Reglement PensFree |
| Kündigungsfrist ab Freibetrag | keine |
| Kontoführungsgebühr | keine |
| Buchungsgebühren | keine |
| Fremdgebühren (z.B. Porto) | keine |
| Kontoauszug | jährlich |
| Kontoabschluss | halbjährlich |
Das Freizügigkeitskonto wird benötigt, wenn Vorsorgegelder aus der 2. Säule nicht bei einer Pensionskasse einbezahlt werden können. Dies kann der Fall sein, wenn jemand (kurzfristig) ohne Erwerbstätigkeit ist oder selbständig erwerbstätig ist.
Nein, als selbständig Erwerbstätiger kann man sich einer Pensionskasse anschliessen.
- Bezug für selbstgenutztes Wohneigentum (Erwerb/Amortisation)
- Bezug einer vollen Invalidenrente
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- endgültiges Verlassen der Schweiz (gemäss Regelung der bilateralen Verträge)
- Wohnsitz im Ausland schon vor 1.6.2007
Sind Sie bereits Kunde oder Kundin unserer Bank? Dann eröffnen Sie dieses Konto direkt über unsere Website.
Sie sind noch nicht Kundin oder Kunde unserer Bank? Dann erfahren Sie hier, wie Sie für die Eröffnung einer Geschäftsbeziehung vorgehen können.





