Thurgauer Kantonalbank
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Dokumentar-Inkasso

Dokumentar-Inkasso

Ware nur gegen Geld

Ware nur gegen Geld

Mit dem Dokumentar-Inkasso stellen Sie sicher, dass Ihre Warensendungen dem Verkäufer nur ausgehändigt werden, wenn er diese bezahlt hat.

  • Ihre Vorteile

Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • mehr Sicherheit durch die Reduktion des Zahlungsrisikos
  • flexibler und kostengünstiger als ein Akkreditiv
  • weltweites Korrespondentennetz der TKB

Das Dokumentar-Inkasso ist geeignet für Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Exporttätigkeit.

Preise und Konditionen
Preis auf Anfrage
Leistungsumfang
  • Inkasso des Rechnungsbetrages nach Versand der Ware gegen Vorweisung der Versandpapiere

Das Dokumentarinkasso in neun Schritten erklärt:

 

Beschreibung des Ablaufes eines Dokumentarinkassos

1. Vetragsabschluss zwischen Käufer/Importeur und Verkäufer/Exporteur. Als Zahlungsbedingung wird ein Dokumentarinkasso vereinbart, z.B. Dokumente gegen Zahlung.

2. Warenlieferung - Der Verkäufer/Exporteur spediert die Ware oder erbringt die Dienstleistung und stellt die vom Käufer/Importeur verlangten Dokumente zusammen, die mit den Vorschriften des Importlandes übereinstimmen müssen.

3. Inkassoauftrag - Der Verkäufer/Exporteur reicht die Dokumente seiner Bank zusammen mit dem entsprechenden Inkassoauftrag ein.

4. Weiterleitung des Inkassoauftrages - Die Einreicherbank überprüft den Inkassoauftrag, kontrolliert die Anzahl der eingereichten Dokumente und sendet diese an die Bank des Käufers/Importeurs mit der Weisung, die Papiere nur gegen Zahlung an den Käufer/Importeur auszuhändigen. Der Auftraggeber erhält eine Empfangsbestätigung.

5. Inkassoanzeige - Nach Erhalt der Dokumente avisiert die vorlegende Bank den Bezogenen und ersucht ihn um sofortige Zahlung.

6. Zahlungsermächtigung - Der Bezogene ist bereit, die Dokumente einzulösen und erteilt der vorlegenden Bank die erforderliche Zahlungsermächtigung.

7. Belastung und Aushändigung der Dokumente - Die vorlegende Bank belastet das Konto des Bezogenen mit dem Dokumentengegenwert plus allfälliger Inkassogebühren und händigt ihm die Papiere aus. Damit kann er die Ware verzollen und einführen.

8. Vergütung - Die vorlegende Bank vergütet den Inkassobetrag an die Einreicherbank.

9. Gutschrift - Nach Erhalt der Deckung schreibt die Einreicherbank dem Auftraggeber den Inkassoerlös abzüglich allfälliger Inkassogebühren auf seinem Konto gut.

 

Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und abschicken

Sind Sie bereits Kunde oder Kundin unserer Bank? Dann füllen Sie den PDF-Antrag ganz einfach online aus. Drucken Sie ihn aus und senden Sie ihn uns unterzeichnet per Post zu.

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