Thurgauer Kantonalbank
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Dokumentar-Akkreditiv

Dokumentar-Akkreditiv

Geld nur gegen Ware

Geld nur gegen Ware

Das Dokumentar-Akkreditiv ist die Verpflichtung einer Bank, im Auftrag des Käufers/ Importeurs dem Verkäufer/ Exporteur einer Ware oder Dienstleistung bei fristgerechter Einreichung konformer Dokumente einen bestimmten Betrag sofort (Sicht) oder aufgeschoben (Termin) zu erstatten.

  • Ihre Vorteile

Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • mehr Sicherheit durch die Reduktion des Zahlungsrisikos

Das Dokumentar-Akkreditiv ist geeignet für Gewerbebetriebe und Unternehmen, die insbesondere mit weniger bekannten Kunden oder in grossem Ausmass im Ausland geschäftlich tätig sind.

Preise und Konditionen
Preis auf Anfrage
Leistungsumfang Sicherstellung der Zahlung bei Warenlieferung ins Ausland

Das Dokumentar-Akkreditiv in sieben Schritten erklärt:

 

Beschreibung des Ablaufs eines Dokumentar-Akkreditives

1. Vertragsabschluss zwischen Käufer/Importeur und dem Verkäufer/Exporteur. Als Zahlungsbedingung wird ein Akkreditiv vereinbart, das von der Bank des Verkäufers/Exporteurs bestätigt werden muss.

2. Auftrag - Der Käufer/Importeur beauftragt seine Bank, ein Akkreditiv zu eröffnen, das vertragsgemäss von der Bank des Exporteurs zu bestätigen ist. Im Auftrag verlangt der Auftraggeber jene Dokumente, die er für die Einfuhr der Ware benötigt.

3. Prüfung der Bonität des Schuldners - Die eröffnende Bank überprüft die Bonität des Auftraggebers, die augenscheinliche Echtheit der Unterschriften auf dem Auftrag und die Vollständigkeit des Auftrages.

4. Eröffnung - Die eröffnende Bank eröffnet das Akkreditiv und übermittelt es in der Regel per SWIFT an die Bank des Verkäufers/Exporteurs mit dem Auftrag, das Akkreditiv dem Verkäufer/Exporteur unter Beifügung ihrer Bestätigung zu avisieren. Der Auftraggeber erhält eine Ausführungsanzeige.

5. Prüfung des Akkreditivs sowie der Bonität der eröffnenden Bank - Die avisierende Bank überprüft nach Akkreditiverhalt die Bonität der eröffnenden Bank und das Länderrisiko, die augenscheinliche Echtheit des Akkreditivs, ob es den ERA unterstellt und vollständig ist und ob es unklare Weisungen enthält.

6. Avisierung und Bestätigung - Aufgrund verfügbarer Banken- und Länderlimiten fügt die Bank dem Akkreditiv ihre Bestätigung bei und avisiert es dem Begünstigten. Dieser ist sich bewusst, dass ihm gegenüber sowohl die eröffnende als auch die bestätigende Bank für die Zahlung haften.

7. Prüfung des Akkreditivs - Der Begünstigte prüft bei Erhalt, ob die Akkreditivbedingungen mit den Abmachungen im Kaufvertrag übereinstimmen. Er beginnt alsdann mit der Warenproduktion. Falls der Begünstigte mit dem Wortlaut des Akkreditivs nicht einverstanden ist, muss er beim Auftraggeber eine Änderung beantragen.

 

Akkreditiv-Antrag ausfüllen, unterschreiben und abschicken

Sind Sie bereits Kunde oder Kundin unserer Bank? Dann füllen Sie den PDF-Akkreditiv-Antrag ganz einfach online aus. Drucken Sie ihn aus und senden Sie ihn uns unterzeichnet per Post zu.

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