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Steuererklärung 2011 - Wichtige Neuerungen

Steuererklärung 2011 - Wichtige Neuerungen

Informieren & Gewinnen Nr. 1/2012

Informieren & Gewinnen Nr. 1/2012

Unsere Newsletterartikel werden nach ihrem Erscheinen nicht mehr aktualisiert. Wir können deshalb für die Aktualität der Inhalte keine Gewähr leisten.

Bald ist es wieder so weit - die Steuererklärung 2011 muss ausgefüllt werden. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für die im laufenden Kalenderjahr 2012 im Kanton Thurgau einzureichende Steuererklärung zusammengefasst. Weitere Steuerneuigkeiten finden Sie in unserer Gesamtübersicht.

Eckdaten und Neuerungen für die Steuererklärung 2011

Einreichfrist
Die ausgefüllte Steuererklärung und die Hilfsblätter sind bis zum 31. Mai 2012 einzureichen.

Formelles
Da die eingereichten Steuererklärungen maschinell verarbeitet werden, sind nur die Angaben aus den Formularfeldern berücksichtigt. Das Steueramt stellt sich deshalb auf den Standpunkt, dass Angaben ausserhalb dieser Felder als nicht getätigt betrachtet werden! Empfehlung: Reichen Sie ergänzende Angaben deshalb auf einem separaten Beiblatt ein.

Bei effektivem Liegenschaftsunterhalt sind für Rechnungsbeträge über CHF 1'000.- Kopien der Rechnungen (keine Originale) einzureichen.

Indexierung der Mietwerte aus Selbstnutzung
Auch für die Steuerperiode 2011 bleiben die Marktmietwerte analog der Steuerperioden 2009/10. Falls die Liegenschaft im letzten Jahr neu geschätzt wurde, gelten diese Werte.

 
 

Steuerperiode

 
Schätzungsjahr

2009/10/11

2008

1993 - 1996

  94.7 %

  94.4 %

1997

107.0 %

100.6 %

1998

105.9 %

105.5 %

1999

111.4 %

111.0 %

2000

112.4 %

112.1 %

2001

113.1 %

112.7 %

2002

113.6 %

113.3 %

2003

114.9 %

114.5 %

2004

111.7 %

111.3 %

2005

108.3 %

108.0 %

2006

104.5 %

104.2 %

2007

101.0 %

100.6 %

2008

100.1 %

100.0 %

2009

100.0 %

 

Berechnungsbeispiel

Bei einer Liegenschaft, die im Jahr 2003 mit einem Marktmietwert von CHF 22'000.- geschätzt wurde, beträgt der neue zu deklarierende Wert CHF 25'278.- (22'000.- x 114.9 %).


Abzüge Direkte Bundessteuer 2011
Diverse Abzüge wurden erhöht oder neu eingeführt:

 

Versicherungsprämienabzug

  • Für gemeinsam besteuerte Ehegatten/Partner, max.
  • Ohne Beiträge an die 2. oder 3. Säule a, max.


          CHF    3'500.-
          CHF    5'250.-

Kinder und unterstützte Personen

  • Bei nicht gemeinsam besteuerten Eltern (aber mit gemeinsamen Sorgerecht für ein minderjähriges Kind), ohne Unterhaltsbeiträge wird der Kinderabzug hälftig beiden Elternteilen angerechnet
  • Für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten/Partner

 

 


          CHF    6'400.-
          CHF    2'600.-

Zweitverdienerabzug

          CHF  13'200.-

Drittbetreuungskosten
Neuer Abzug von Kindern unter 14 Jahren, max. pro Kind (Das maximale Kindsalter von 14 Jahren wird auch für die Staats- und Gemeindesteuern übernommen!)




          CHF  10'000.-

Elterntarif
Abzug vom Steuerbetrag der Direkten Bundessteuer für jedes im gleichen Haushalt lebende eigene Kind oder jede unterstützte Person




          CHF      250.-


Abzüge Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern

    

Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien, max.


          CHF  10'000.-

Beiträge an die 3. Säule a für Erwerbstätige

  • Mit Pensionskasse, max.
  • Ohne Pensionskasse, max.


          CHF    6'682.-
          CHF  33'408.-


Vermögensbesteuerung
Neu müssen Leibrentenversicherungen mit laufenden Rentenzahlungen nicht mehr mit ihrem Rückkaufswert versteuert werden.

 

Abschreibung von Motorfahrzeugen
Der Abschreibungssatz liegt neu bei 20 % pro Jahr des Kaufpreises. Fahrzeuge, die vor mehr als 5 Jahren gekauft wurden, sind mit CHF 1.- zu deklarieren.

 

Teilbesteuerungsverfahren
Erträge aus qualifizierten Beteiligungen im Privatvermögen (mind. 10 %) sind mit 60 % zu versteuern. Füllen Sie zu diesem Zweck die Seite 4 des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses aus. Das bisherige Halbsteuersatzverfahren bei der Staats- und Gemeindesteuer wurde ebenfalls mit dem Teilbesteuerungsverfahren ersetzt.

Erträge aus qualifizierten Beteiligungen im Geschäftsvermögen (mind. 10 %) sind ebenfalls im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzuführen. Zusätzlich hierzu muss die Seite 4 des Formulars 14 ausgefüllt werden.

Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Liquidationsgewinne der letzten zwei Geschäftsjahre bei Geschäftsaufgabe infolge Alter (vollendetes 55 Altersjahr) oder Invalidität werden getrennt vom übrigen Einkommen privilegiert besteuert.

Liegenschaftenunterhalt / Aufwendungen für Energie-Massnahmen
Sämtliche Massnahmen, die dazu beitragen, Ressourcen einzusparen, sind Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen und können steuerlich abgezogen werden. Zu diesen Ressourcen gehören nicht nur fossile oder elektrische Energiequellen sondern auch das Wasser (z.B. Regenwassersammelanlage).

Förderbeiträge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (z.B. vom Kanton oder vom Gebäudeprogramm) vermindern die vom Eigentümer selbst getragenen Kosten. Solche Beiträge sind daher bei der Deklaration des Liegenschaftenunterhalts kostenmindernd zu berücksichtigen. D.h., der abzugsfähige Betrag muss um diesen Beitrag reduziert werden.

Tarifanpassungen zur Berechnung der Steuern
Sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern wie auch bei der Direkten Bundessteuer wurde 2011 eine tarifliche Steuerentlastung vorgenommen.

Steuerberatung und Steuerservice der TKB
In praktisch allen Geldangelegenheiten bestehen Möglichkeiten, Steuern zu optimieren. Sei es bei Geldanlagen in Wertpapieren, beim Erwerb von Wohneigentum oder bei der Planung der Altersvorsorge. Die Steuerberater der TKB helfen Ihnen, Steuern zu planen und damit Steuern zu sparen. Und wenn Sie es wünschen, dann füllen wir auch Ihre Steuererklärung aus. 


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