Bald ist es wieder so weit - die Steuererklärung 2011 muss ausgefüllt werden. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für die im laufenden Kalenderjahr 2012 im Kanton Thurgau einzureichende Steuererklärung zusammengefasst. Weitere Steuerneuigkeiten finden Sie in unserer Gesamtübersicht.
Eckdaten und Neuerungen für die Steuererklärung 2011
Einreichfrist
Die ausgefüllte Steuererklärung und die Hilfsblätter sind bis zum 31. Mai 2012 einzureichen.
Formelles
Da die eingereichten Steuererklärungen maschinell verarbeitet werden, sind nur die Angaben aus den Formularfeldern berücksichtigt. Das Steueramt stellt sich deshalb auf den Standpunkt, dass Angaben ausserhalb dieser Felder als nicht getätigt betrachtet werden! Empfehlung: Reichen Sie ergänzende Angaben deshalb auf einem separaten Beiblatt ein.
Bei effektivem Liegenschaftsunterhalt sind für Rechnungsbeträge über CHF 1'000.- Kopien der Rechnungen (keine Originale) einzureichen.
Indexierung der Mietwerte aus Selbstnutzung
Auch für die Steuerperiode 2011 bleiben die Marktmietwerte analog der Steuerperioden 2009/10. Falls die Liegenschaft im letzten Jahr neu geschätzt wurde, gelten diese Werte.
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Steuerperiode |
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| Schätzungsjahr |
2009/10/11 |
2008 |
| 1993 - 1996 |
94.7 % |
94.4 % |
| 1997 |
107.0 % |
100.6 % |
| 1998 |
105.9 % |
105.5 % |
| 1999 |
111.4 % |
111.0 % |
| 2000 |
112.4 % |
112.1 % |
| 2001 |
113.1 % |
112.7 % |
| 2002 |
113.6 % |
113.3 % |
| 2003 |
114.9 % |
114.5 % |
| 2004 |
111.7 % |
111.3 % |
| 2005 |
108.3 % |
108.0 % |
| 2006 |
104.5 % |
104.2 % |
| 2007 |
101.0 % |
100.6 % |
| 2008 |
100.1 % |
100.0 % |
| 2009 |
100.0 % |
Abzüge Direkte Bundessteuer 2011
Diverse Abzüge wurden erhöht oder neu eingeführt:
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Versicherungsprämienabzug
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Kinder und unterstützte Personen
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Zweitverdienerabzug |
CHF 13'200.- |
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Drittbetreuungskosten |
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Elterntarif |
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Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien, max. |
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Beiträge an die 3. Säule a für Erwerbstätige
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Vermögensbesteuerung
Neu müssen Leibrentenversicherungen mit laufenden Rentenzahlungen nicht mehr mit ihrem Rückkaufswert versteuert werden.
Abschreibung von Motorfahrzeugen
Der Abschreibungssatz liegt neu bei 20 % pro Jahr des Kaufpreises. Fahrzeuge, die vor mehr als 5 Jahren gekauft wurden, sind mit CHF 1.- zu deklarieren.
Teilbesteuerungsverfahren
Erträge aus qualifizierten Beteiligungen im Privatvermögen (mind. 10 %) sind mit 60 % zu versteuern. Füllen Sie zu diesem Zweck die Seite 4 des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses aus. Das bisherige Halbsteuersatzverfahren bei der Staats- und Gemeindesteuer wurde ebenfalls mit dem Teilbesteuerungsverfahren ersetzt.
Erträge aus qualifizierten Beteiligungen im Geschäftsvermögen (mind. 10 %) sind ebenfalls im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzuführen. Zusätzlich hierzu muss die Seite 4 des Formulars 14 ausgefüllt werden.
Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Liquidationsgewinne der letzten zwei Geschäftsjahre bei Geschäftsaufgabe infolge Alter (vollendetes 55 Altersjahr) oder Invalidität werden getrennt vom übrigen Einkommen privilegiert besteuert.
Liegenschaftenunterhalt / Aufwendungen für Energie-Massnahmen
Sämtliche Massnahmen, die dazu beitragen, Ressourcen einzusparen, sind Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen und können steuerlich abgezogen werden. Zu diesen Ressourcen gehören nicht nur fossile oder elektrische Energiequellen sondern auch das Wasser (z.B. Regenwassersammelanlage).
Förderbeiträge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (z.B. vom Kanton oder vom Gebäudeprogramm) vermindern die vom Eigentümer selbst getragenen Kosten. Solche Beiträge sind daher bei der Deklaration des Liegenschaftenunterhalts kostenmindernd zu berücksichtigen. D.h., der abzugsfähige Betrag muss um diesen Beitrag reduziert werden.
Tarifanpassungen zur Berechnung der Steuern
Sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern wie auch bei der Direkten Bundessteuer wurde 2011 eine tarifliche Steuerentlastung vorgenommen.
Steuerberatung und Steuerservice der TKB
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